Wann muss der Einbau eines Dieselrußpartikelfilters vorgenommen werden?
Beim Pkw muss der Einbau des Dieselrußpartikelfilters zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 erfolgen. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Förderung ist der Tag, an dem nach der Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug mit dem dafür genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet worden ist.
Gilt die Fördermaßnahme auch für leichte Nutzfahrzeuge?
Ja. Gefördert werden im Verkehr befindliche leichte Nutzfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel), die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden. Förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor in der Zeit vom 1.1.2015 bis einschließlich 31. Dezember 2015.
(ID:43142494)