Fragen und Antworten zur Filternachrüstung

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Was gilt als Pkw?

Pkw im Sinne dieser Richtlinie sind für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die in den Zulassungsdokumenten als Pkw oder Fahrzeuge der Klasse M ausgewiesen sind. Als Pkw gelten auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und mit folgenden besonderen Zweckbestimmungen:

  • Wohnmobil oder SO.KFZ Wohnmobil
  • Krankenwagen oder SO.KFZ Krankenkraftwagen
  • Leichenwagen oder SO.KFZ Bestattungswagen
  • Rollstuhlgerecht

Sind auch Kleinbusse förderfähige Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie?

Ja, wenn sie der Klasse M1 angehören und alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Fahrzeuge der Klasse M1 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

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