Interview mit dem ZDK-Hauptgeschäftsführer
„Gefahr für den Handel“
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Wenn der nationale Entwurf zum EU-Recht auf Reparatur so kommt, würde für Händler der Verkauf älterer Autos wirtschaftlich zu riskant, warnt ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler.
Eigentlich sollte die EU- Richtlinie „Recht auf Reparatur“ das Kfz-Gewerbe nicht betreffen.
Jürgen Hasler: Tatsächlich sah es zunächst so aus, als sei das Thema für das Kfz-Gewerbe geklärt. Nach intensiven Gesprächen hatte der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments im Oktober 2023 für ein flexibles, kundenorientiertes „Recht auf Reparatur“ gestimmt. Fahrzeuge wurden dabei ausdrücklich nicht mehr in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt.
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