VDOH gegen Opel
Gericht sieht Händlerklage gegen Rüsselsheim als berechtigt an
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Showdown am Frankfurter Landgericht: Der Opel-Händlerverband hat seinen Herstellerpartner verklagt. Die ganze Branche schaut auf dieses Verfahren – missbraucht der Hersteller seine Marktmacht oder nicht?
Fünf Minuten vor Verhandlungsbeginn sitzt nur ein Referendar in Saal 337 des Frankfurter Landgerichts. Ist da was verlegt worden? Nein, sagt der Auszubildende – erst jetzt bemerken wir die Großbildschirme an den Wänden. Zumindest die Richter sind körperlich anwesend und erscheinen pünktlich zur abschließenden mündlichen Verhandlung in der Sache Verband Deutscher Opel-Händler (VDOH) gegen die Opel Automobile GmbH.
Es geht um die so genannte Commercial Policy – das Vergütungssystem, das außerhalb des eigentlichen Opel-Vertriebsvertrags regelt, wie viel die Händler mit der Marke noch verdienen können. Diese Regeln hatte Opel den Händlern erst mitgeteilt, nachdem diese den seit Anfang 2020 geltenden neuen Händlervertrag unterschrieben hatten.
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