Diesel-Abgasskandal bei Stellantis Händler muss neues Wohnmobil liefern

Von Silvia Lulei 1 min Lesedauer

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Für den Fahrer eines Knaus-Wohnmobils Boxstar 600 DQ ging die Klage vor dem OLG Bamberg gut aus: Sein Fahrzeug war laut Gericht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Jetzt muss ihm der Händler ein nagelneues Modell liefern.

Einmal neu bitte: Das OLG Bamberg entschied, dass der Wohnmobilhändler seinem Kunden ein fabrikneues Wohnmobil liefern muss, weil das alte mit einer unzulässigen Abgasreinigung ausgestattet war.(Bild:  Knaus)
Einmal neu bitte: Das OLG Bamberg entschied, dass der Wohnmobilhändler seinem Kunden ein fabrikneues Wohnmobil liefern muss, weil das alte mit einer unzulässigen Abgasreinigung ausgestattet war.
(Bild: Knaus)

Im Diesel-Abgasskandal bei Stellantis hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 5. März 2024 entschieden, dass der Händler dem Kläger ein fabrikneues Wohnmobil im Tausch gegen das mangelhafte liefern muss. Der Verbraucher hatte das Wohnmobil neu gekauft und befand sich noch in der zweijährigen Gewährleistungsfrist. Nach Ansicht des Gerichts war das Knaus-Wohnmobil Boxstar 600 DQ auf Fiat-Basis mit Multi-Jet-Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung illegal manipuliert.

Der Verbraucher erhält jetzt ein hochwertigeres Wohnmobil; der Boxstar 600 DQ ist mittlerweile mit einer abgasärmeren Motorisierung ausgestattet. Für die bisher gefahrenen Kilometer mit dem alten Wohnmobil muss der Verbraucher keine Entschädigung an den Händler zahlen.

Laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gärt der Diesel-Abgasskandal bei Stellantis seit knapp vier Jahren vor sich hin. Die Kanzlei führt aktuell über 3.500 Verfahren gegen Fiat und Wohnmobilhändler. Daher wertet sie den Erfolg am OLG Bamberg als echten Coup. Da das OLG Bamberg keine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zuließ, bezeichnet Stoll & Sauer das Urteil als faktisch rechtskräftig. Die Entscheidung unterstreicht, dass die aktuelle Diesel-Rechtsprechung des BGH auch für Hersteller wie Fiat-Chrysler gilt (Az. 5U 136/22).

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