Umweltbonus Händler sollten sich auf Änderungen bei der E-Prämie einstellen

Von Doris Pfaff

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Käufer von Plug-in-Hybriden werden zukünftig mit strengeren Vorgaben bei der E-Prämie rechnen müssen. Der ZDK rät Händlern, unter Umständen Bestellungen nicht mehr förderfähiger Fahrzeuge zu stornieren.

Die Auflagen für die Förderung von Plug-in-Hybriden steigen. Damit zeichnen sich für den Autohandel erhebliche Probleme ab.
Die Auflagen für die Förderung von Plug-in-Hybriden steigen. Damit zeichnen sich für den Autohandel erhebliche Probleme ab.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Förderanträge für E-Autos können Käufer erst stellen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Dann heißt es abwarten, mitunter monatelang, ohne zu wissen, ob der Antrag bereits bearbeitet wird. Ab sofort können die Antragsteller den Bearbeitungsstatus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) online abfragen, teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.

Die für die Prüfung der Umweltbonus-Anträge zuständige Behörde hat damit auf die langen Bearbeitungszeiten und vielen Anfragen von Antragstellern reagiert. Zur Onlineabfrage müssen Antragsteller die Vorgangsnummer und die Postleitzahl eingeben.