Elektronikprobleme werden die neuen Anwaltslieblinge
Händler sollten sorgfältig abwägen
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Für Anwaltskanzleien hat sich nach dem VW-Dieselthema ein neues Betätigungsfeld ergeben: Der Ausfall elektronischer Elemente für die sicherheitsrelevante Ausstattung von relativ jungen Fahrzeugen.
Mit großer Begeisterung haben sich zahlreiche Anwaltskanzleien auf das VW-Dieselthema gestürzt. Doch da gibt es immer weniger zu tun. Gut für sie, aber weniger gut für den Autohandel, dass sich ein neues Betätigungsfeld ergeben hat: wenn elektronische Elemente für die sicherheitsrelevante Ausstattung von relativ jungen Fahrzeugen ausfallen und der Hersteller entweder keinen Ersatz liefern kann oder noch an einer verbesserten Software arbeitet.
Gibt man beispielsweise „Audi A 3 E-Call Sachmangel“ als Suchbegriff ein, stößt man direkt auf die Pressemitteilung einer Kanzlei. Über einen anderen Hersteller ist zu lesen, dass derzeit kein Ersatz für ausgefallene Sensoren des abstandshaltenden Tempomaten mit Notbremsfunktion lieferbar ist. Beide Ausfälle sind relevant für die Hauptuntersuchung. Erkennt der Prüfer die Fehlfunktion, wird es wohl keine Plakette geben.
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