Elektroauto-Prämie
Händler werden wegen falscher Preisangaben abgemahnt
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Mancher Autohändler wirbt online mit Preisen für neue Elektroautos, bei denen der staatliche Umweltbonus bereits abgezogen ist. Eine verlockende Praxis, die nach Ansicht von Wettbewerbshütern aber nicht erlaubt ist.
Autohändler müssen ihre Fahrzeugpreise korrekt ausweisen, auch die der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Darauf weist die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) hin.
Anlass sind Beschwerden über vereinzelte Autohändler, die bei der Preisangabe ihrer Elektrofahrzeuge nicht den vollständigen Preis nennen. Stattdessen geben sie den an, der nach Abzug der staatlichen Förderprämie bleibt. Diese Praxis führt vor allem in Fahrzeugbörsen dazu, diese Angebote höher zu ranken. Sie erscheinen deutlich preiswerter als die Fahrzeuge der Händler, die den vollständigen Preis vor der Förderung angeben. Die ZLW hat deshalb bereits einzelne Autohändler abgemahnt.
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