Steuerersparnis Homeoffice-Pauschale ist 2023 gestiegen

Von Silvia Lulei 1 min Lesedauer

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In diesem Jahr können Mitarbeiter bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich geltend machen. Noch dazu ist die Pauschale von fünf auf sechs Euro pro Tag gestiegen.

Wer den Großteil seiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringt, kann jetzt einen höheren Pauschalbetrag steuerlich geltend machen.(Bild:  Foto von Marcus Aurelius: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-laptop-macbook-pro-buro-4064235/)
Wer den Großteil seiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringt, kann jetzt einen höheren Pauschalbetrag steuerlich geltend machen.
(Bild: Foto von Marcus Aurelius: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-laptop-macbook-pro-buro-4064235/)

Bislang war die Homeoffice-Pauschale auf die Jahre 2020 bis 2022 und auf einen Maximalbetrag von 600 Euro pro Jahr beschränkt. Damit ist jetzt Schluss: Durch das sogenannte Jahressteuergesetz 2022 wurde diese Beschränkung aufgehoben, sodass Arbeitnehmer ab 2023 im Homeoffice pro Tag sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Zudem können künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt werden; das macht einen Jahresbetrag von 1.260 Euro, der in der Steuererklärung angegeben werden kann.

Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass Arbeitnehmer für die Homeoffice-Pauschale im Zuge des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens 2023 von vornherein einen Steuerfreibetrag beantragen können. Dadurch steigt das Nettogehalt.

Diese Regelungen gelten nun für die Homeoffice-Pauschale:

  • Die Homeoffice-Pauschale steigt 2023 von fünf Euro auf sechs Euro pro Tag.
  • Der abziehbare Höchstbetrag klettert 2023 von bislang 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr.
  • Damit kann 2023 für bis zu 210 Tage Homeoffice ein Werbungskosten- beziehungsweise Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.
  • Neu ist 2023 auch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur abgezogen werden darf, wenn an einem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Hat man nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann man ab 2023 ausnahmsweise Fahrtkosten zur Arbeit (z. B. Fahrt zum Kunden) sowie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro für ein und denselben Tag geltend machen.

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