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Der sukzessive Führerschein-Umtausch geht weiter: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, müssen stufenweise umgetauscht werden. Ab 19. Januar 2023 betrifft das die Jahrgänge 1965 bis 1970. Umgetauscht werden die Papierführerscheine gegen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat.
Nicht umgetauschte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis. Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht und erwischt wird, riskiert ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.
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