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Die Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Ausstattung von Verbandskästen. Bereits seit Februar 2022 müssen sie zwei medizinische Masken enthalten. Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist läuft Ende Dezember aus. Wer ab Januar 2023 keine Masken vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen. Sofern das Verfallsdatum des Verbandskastens noch gültig ist, reicht es, die vorgeschriebenen Masken einfach zu ergänzen.
Kfz-Versicherung: Änderung der Typ- und Regionalklassen
Für rund 8,1 Millionen Autofahrer gelten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) höhere Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Rund 4,8 Millionen Autofahrer werden ab Januar 2023 von einer besseren Einstufung profitieren. Für die restlichen rund 29,3 Millionen Autofahrer (70 Prozent) bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.
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