Nach wochenlangem Hin und Her will die Regierung die Lockdown-Regelungen vereinheitlichen und verschärfen. Damit werden viele Autohändler erneut ihre Showrooms schließen müssen. Zudem gibt es künftig eine Testpflicht. Der ZDK kritisierte die geplanten Änderungen.
(Seyerlein/»kfz-betrieb«)
Das Bundeskabinett hat sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf eine einheitliche, bundesweit gültige Notbremse verständigt. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort künftig schärfere Beschränkungen gelten. Alleingänge und Öffnungsschritte einzelner Länder oder Kommunen soll es nicht mehr geben. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz angepasst werden.
Unter anderem müssen laut Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes oberhalb des Grenzwertes die meisten Läden, die Gastronomie und Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen geschlossen bleiben. Der Beschluss trifft erneut auch den Automobilhandel.
Die Kfz-Werkstätten bleiben geöffnet. Sie werden in der Vorlage des Kabinettsbeschlusses ausdrücklich von den Schließungen ausgenommen.
Betriebe müssen testen
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten zudem künftig Coronatests anbieten. Eine Anpassung der entsprechenden Arbeitsschutzverordnung hat das Kabinett ebenfalls am Dienstag beschlossen. Das soll für alle Beschäftigten gelten , die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen. Zudem wird das Homeoffice-Gebot verlängert.
Als „Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen“ bezeichnete der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, wird ZDK-Präsident Jürgen Karpinski in einer Verbandsmitteilung zitiert. Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus könne niemand mehr nachvollziehen. „Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten", sagte Karpinski.
Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden“, sagte Karpinski. Der Verband setzt dabei allerdings auf Freiwilligkeit. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe.
Karpinski erneuert Forderung nach Ausnahme für Autohandel
Karpinski erneuerte die Forderung, den Automobilhandel in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte aufzunehmen. Dazu gehören der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
„Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, sagte Karpinski.
Vorgesehen ist bei Überschreitung des 100er-Inzidenzwerts zudem eine Ausgangsbeschränkung von 21.00 bis 5.00 Uhr. Private Treffen sind nur für Angehörige eines Hausstands und eine weitere Person erlaubt. Sport treiben ist dann – mit Ausnahme von Profi- und Leistungssportlern – auch nur unter diesen Kontaktbeschränkungen erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch. Allerdings müssen Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen und Maske tragen. Bei einer Inzidenz über 200 soll zudem der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden.
Als nächstes muss der Bundestag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Anschließend muss der Entwurf den Bundesrat passieren, wo er allerdings nicht zustimmungspflichtig ist.
Stand: 08.12.2025
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