Zukunft der HU Kann werkzeugloses Freilegen die Lösung sein?

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Bislang erfolgt die HU theoretisch ohne Demontage von Fahrzeugteilen. Fraglich ist, ob dieser essenzielle Grundsatz beibehalten werden kann. Denn immer mehr prüfrelevante Komponenten verschwinden hinter Verkleidungen. Ein Gedankenspiel.

Durch den wachsenden Anteil von E-Fahrzeugen erhält die seit Langem geführte Diskussion um die Zukunft der HU eine neue Qualität.(Bild:  Christof Wolf/GTÜ)
Durch den wachsenden Anteil von E-Fahrzeugen erhält die seit Langem geführte Diskussion um die Zukunft der HU eine neue Qualität.
(Bild: Christof Wolf/GTÜ)

Die Diskussion um die künftige Vorgehensweise bei der Hauptuntersuchung (HU) wird seit Langem geführt, jedoch erhält sie durch den wachsenden Anteil elektrisch angetriebener Fahrzeuge eine neue Qualität. Wie lässt sich der Zustand der Antriebseinheit beurteilen, wenn diese von einer festen Verkleidung umgeben ist? Was tun, wenn die Ummantelung des unterflur verbauten Hochvoltakkus eine Verformung aufweist, die vom unprofessionellen Heben des Fahrzeugs mit einer Schwenkarm-Hebebühne herrührt? Letztlich geht es auch darum, die strikte Trennung von Prüfen und Reparieren und somit den Status der Prüforganisationen als neutrale Dritte zu erhalten.

Zunächst ein Blick in die Vergangenheit. Ältere Werkstattprofis erinnern sich noch an die Neuerung, die vor knapp drei Jahrzehnten die periodische Prüfung der Abgaszusammensetzung betraf: Die heutige Untersuchung des Motormanagements und des Abgasreinigungssystems (UMA), seit 2010 Teil der HU, wurde Ende 1993 von der Abgassonderuntersuchung (ASU) zur Abgasuntersuchung (AU) weiterentwickelt. Neu war die Regelkreisprüfung von Fahrzeugen mit Ottomotor und Dreiwegekatalysator, die die Aufschaltung einer Störgröße mit sich brachte. Zumindest teilweise war und ist die Störgrößenaufschaltung mit Demontagearbeit verbunden, beispielsweise mit dem Abziehen eines Unterdruckschlauchs.