Kfz-Innung Region Stuttgart Alle gewerblichen E-Autos konnten zugelassen werden

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Lob und Dankbarkeit bei der Kfz-Innung Region Stuttgart. Alle gewerblichen E-Autos konnten in der Landeshauptstadt trotz vorheriger Bedenken noch bis zum 1. September zugelassen werden.

In Stuttgart konnten laut der Kfz-Innung noch pünktlich zum 31. August alle gewerblichen E-Autos zugelassen werden – sie sind somit förderfähig. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
In Stuttgart konnten laut der Kfz-Innung noch pünktlich zum 31. August alle gewerblichen E-Autos zugelassen werden – sie sind somit förderfähig.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Lange wurde befürchtet, dass in Stuttgart wegen der Änderungen beim Umweltbonus nicht mehr alle gewerblichen E-Autos fristgerecht zugelassen werden könnten. Denn zusätzlich belasteten personellen Engpässe sowie die Umstellung auf die Onlinezulassung die Zulassungsstelle.

„Die Zulassungsstelle der Stadt Stuttgart hat Wort gehalten und alle gewerblichen Anträge auf Zulassung eines E-Autos fristgerecht bis 31. August abgearbeitet“, sagt Christian Reher, Geschäftsführer der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart. Dass die „gemeinsame Kraftanstrengung zum Erfolg geführt hat“, unterstreicht laut Obermeister Torsten Treiber, „dass die aktuellen Probleme nicht an mangelnder Einsatzbereitschaft des Personals in der Zulassungsstelle liegen, das mit Sicherheit sein Bestes gibt“.

Damit es möglichst erst gar nicht zu zeitkritischen Situationen für das Kfz-Gewerbe kommt, sollte die Kfz-Zulassungsstelle dringend mit sach- und fachkundigem Personal ausgestattet werden. So könnten Krankheitsphasen, die Urlaubszeit oder insbesondere Sondereffekte (wie Stichtagsregelungen) zeitnah aufgefangen werden, sagt die Innung.

Nächster Ansturm ist zum 31. Dezember zu erwarten

Die nächste Herausforderung der Kategorie „Sondereffekte“ wartet laut Innung schon: Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Förderkriterien. E-Autos mit einem Nettolistenpreis über 45.000 Euro erhalten keine Umweltbonus mehr. Außerdem sind nur Privatpersonen antragsberechtigt.

Der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro sinkt auf 3.000 Euro. „Das heißt: Der nächste terminbedingte Ansturm ist zum 31. Dezember 2023 zu erwarten“, sagt Reher. Nach den jetzigen Erfahrungen ist sich die Innung aber sicher, „dass die Zulassungsstelle mit dem jetzt beginnenden Vorlauf diese Herausforderung meistern wird und sich auch der Umgang mit der neuen Software ‚Kommunalmaster Fahrzeug (KM-Fahrzeug)‘ von ‚Komm.One‘ zunehmend eingespielt hat“, sagt Obermeister Torsten Treiber.

„KM-Fahrzeug“ ist die Zukunft

„Eine Herausforderung für die neue Software scheint die Auswertung von Kennzahlen zu sein. Teilweise sind bestimmte Daten noch nicht verfügbar“, sagt Reher. „Wir hätten zum Beispiel gerne gewusst, wie viele E-Autos im August in Stuttgart zugelassen wurden. Aber die Zahl ist nicht verfügbar. Das war mit der alten Software möglich.“

An KM-Fahrzeug führe trotzdem kein Weg vorbei. Denn nur mit dieser Software sei eine Online-Zulassung beispielsweise für Privatpersonen aber auch für Autohäuser möglich.

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