Zwei Ausbildungsphasen
Neu in der künftigen Verordnung ist außerdem, dass sich die Ausbildung nicht mehr in eine berufsfeldbreite Grundbildung für das erste Jahr und eine Fachbildung für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gliedert. Die Inhalte teilen sich vielmehr in eine Ausbildungsphase vor Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (1. bis 18. Monat) und eine Phase nach Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Vor der Prüfung sollen die Betriebe gemeinsam grundlegende Ausbildungsinhalte für Service- und Wartungsarbeiten vermitteln. Danach geht es vornehmlich um aufbauende Inhalte in den einzelnen Schwerpunkten.
Ziel der neu strukturierten Inhalte ist es laut ZDK-Referent Joachim Syha, die Auszubildenden schon frühzeitig an den Arbeitsprozess des Kunden- bzw. Serviceauftrags heranzuführen. Sie sollen zudem am Anfang ihrer Ausbildung eine möglichst breite berufliche Handlungsfähigkeit erreichen, die sich dann bis zum Erreichen des gewählten Schwerpunktes verfeinert.
Die ersten beiden Jahre der Ausbildung sollten Betriebe und Azubis unter anderem dazu nutzen, festzustellen, ob sie in dem anfangs für den Ausbildungsvertrag gewählten Schwerpunkt wirklich richtig aufgehoben sind. Ein Wechsel des Ausbildungsschwerpunktes ist grundsätzlich auch während der Ausbildung möglich.
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