Kfz-Mechatroniker: Neue Ausbildungsverordnung

Autor / Redakteur: Edgar Schmidt / Edgar Schmidt

Die neue Ausbildungsverordnung für Kfz-Mechatroniker wurde am 20. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie beinhaltet zahlreiche Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung.

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Für die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker gilt ab 1. August 2013 eine neue Ausbildungsverordnung.
Für die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker gilt ab 1. August 2013 eine neue Ausbildungsverordnung.
(Foto: Schmidt)

Die rasante Entwicklung in der Fahrzeugtechnik sowie unumgängliche Korrekturen bei den Ausbildungsberufen machten es nötig, die technische Ausbildung im Kfz-Gewerbe neu zu ordnen, also ihre Inhalte an die aktuellen und kommenden Anforderungen anzupassen. Zuletzt wurde die Ausbildung im Kfz-Gewerbe bekanntlich im Jahr 2003, also vor genau zehn Jahren, neu geordnet. Damals entstand aus den Berufen „Kfz-Mechaniker“ und „Kfz-Elektriker“ der Kfz-Mechatroniker. Außerdem brachte die Neuordnung die Ausbildungsberufe „Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik“ sowie ein Jahr später den „Kfz-Servicemechaniker“ hervor – beides keine wirklichen Erfolgsgeschichten. Die wichtigsten Punkte der aktuellen Neuordnung sehen folgendermaßen aus:

Die neue Ausbildungsverordnung für den Kfz-Mechatroniker tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Sie wurde am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr 29 veröffentlicht.

Die neue Ausbildungsstruktur für den Kfz-Mechatroniker beinhaltet nun fünf Schwerpunkte (Zum Vergrößern bitte klicken).
Die neue Ausbildungsstruktur für den Kfz-Mechatroniker beinhaltet nun fünf Schwerpunkte (Zum Vergrößern bitte klicken).
(Quelle: ZDK)
Die Erprobungsverordnung für die Ausbildung zum Kfz-Servicemechaniker läuft im Juli 2013 aus und wird nicht in eine Regelverordnung überführt. In diesem Beruf können deshalb keine neuen Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen werden. Mit dem Inkrafttreten der novellierten Kfz-Mechatroniker-Verordnung bekommt der Ausbildungsberuf „Kfz-Servicemechaniker“ aber eine staatliche Anerkennung. Das bedeutet, ausgebildete Kfz-Servicemechaniker haben den gleichen Anspruch auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen wie Kfz-Mechatroniker.

Die Ausbildung zum Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik wird zum 1. August ebenfalls aufgehoben. Auch in diesem Beruf können deshalb keine neuen Ausbildungsverträge mehr abgeschlossen werden.

Zum Ausgleich bekommt der Kfz-Mechatroniker fünf statt bisher drei Schwerpunkte.

Die drei bekannten:

  • Pkw-Technik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik

sowie zwei neue:

  • System- und Hochvolttechnik
  • Karosserietechnik

Die Karosserietechnik

Den neuen Schwerpunkt Karosserietechnik können alle Kfz-Betriebe, die sich auf die Reparatur von Karosserien spezialisiert haben, uneingeschränkt ausbilden, sie benötigen dafür keine gesonderte Eintragung in die Handwerksrolle. Die Ausbildungsinhalte für diesen Schwerpunkt sind künftig nicht mehr fertigungs- und verarbeitungsorieniert – wie in der bisherigen Ausbildungsordnung –, sondern wie alle anderen Inhalte des Kfz-Mechatronikers serviceorientiert.

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