Kfz-Mechatroniker: Neue Ausbildungsverordnung
Die neue Ausbildungsverordnung für Kfz-Mechatroniker wurde am 20. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie beinhaltet zahlreiche Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung.
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Die rasante Entwicklung in der Fahrzeugtechnik sowie unumgängliche Korrekturen bei den Ausbildungsberufen machten es nötig, die technische Ausbildung im Kfz-Gewerbe neu zu ordnen, also ihre Inhalte an die aktuellen und kommenden Anforderungen anzupassen. Zuletzt wurde die Ausbildung im Kfz-Gewerbe bekanntlich im Jahr 2003, also vor genau zehn Jahren, neu geordnet. Damals entstand aus den Berufen „Kfz-Mechaniker“ und „Kfz-Elektriker“ der Kfz-Mechatroniker. Außerdem brachte die Neuordnung die Ausbildungsberufe „Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik“ sowie ein Jahr später den „Kfz-Servicemechaniker“ hervor – beides keine wirklichen Erfolgsgeschichten. Die wichtigsten Punkte der aktuellen Neuordnung sehen folgendermaßen aus:
Die neue Ausbildungsverordnung für den Kfz-Mechatroniker tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Sie wurde am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr 29 veröffentlicht.
Die Ausbildung zum Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik wird zum 1. August ebenfalls aufgehoben. Auch in diesem Beruf können deshalb keine neuen Ausbildungsverträge mehr abgeschlossen werden.
Zum Ausgleich bekommt der Kfz-Mechatroniker fünf statt bisher drei Schwerpunkte.
Die drei bekannten:
- Pkw-Technik
- Nutzfahrzeugtechnik
- Motorradtechnik
sowie zwei neue:
- System- und Hochvolttechnik
- Karosserietechnik
Die Karosserietechnik
Den neuen Schwerpunkt Karosserietechnik können alle Kfz-Betriebe, die sich auf die Reparatur von Karosserien spezialisiert haben, uneingeschränkt ausbilden, sie benötigen dafür keine gesonderte Eintragung in die Handwerksrolle. Die Ausbildungsinhalte für diesen Schwerpunkt sind künftig nicht mehr fertigungs- und verarbeitungsorieniert – wie in der bisherigen Ausbildungsordnung –, sondern wie alle anderen Inhalte des Kfz-Mechatronikers serviceorientiert.
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