Hochvolt, Klimaanlagen und Airbags
Die kommende Ausbildungsverordnung enthält zudem neue Inhalte. So sollen die Nachwuchskräfte beispielsweise in allen Ausbildungsschwerpunkten vor Teil 1 ihrer Gesellenprüfung auf die Besonderheiten beim Arbeiten an eigensicheren Hochvoltsystemen hingewiesen werden und lernen, wie man ein solches HV-System spannungsfrei schaltet. Nach Teil 1 der Gesellenprüfung sollen sie dann – unter Aufsicht einer Fachkraft – selbst HV-Fahrzeuge spannungsfrei schalten. Allerdings ersetzt die neue Ausbildung laut Syha keine Zertifikate oder Sachkundeschulungen. Das gelte ebenso für die Arbeit an pyrotechnischen Systemen und Klimaanlagen, die ebenfalls zu den neuen Inhalten der kommenden Ausbildungsordnung zählen, da die Ausbildungsordnung nicht vorschreibe, die neuen Themen obligatorisch in der Gesellenprüfung abzuprüfen.
Nicht zuletzt die Hochvolttechnik ist der Grund dafür, dass auch die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung an die neue Ausbildungsordnung angepasst werden müssen. Laut Syha ist bisher geplant, dass sich der Gesamtumfang der überbetrieblichen Lehrgänge dadurch nicht ändern soll. Nachdem jetzt die neue Ausbildungsordnung vorliegt, wird der ZDK prüfen, inwieweit die bisher vereinbarten Lehrgänge geändert werden müssen. Er wird diese Änderungen dann beim Heinz-Piest-Institut beantragen und vom Bundeswirtschaftsministerium anerkennen lassen. In diesem Zusammenhang will der ZDK auch prüfen lassen, ob die überbetrieblichen Lehrgänge künftig nach den Ausbildungsschwerpunkten ausgerichtet werden müssen.
Änderungen an der Gesellenprüfung
Die neue Ausbildungsordnung wirkt sich auch auf die Gesellenprüfung aus. Allerdings bleibt die Aufteilung in Teil 1 (nach mindestens 18 Monaten) und Teil 2 (am Ende der Ausbildung) erhalten.
Die wichtigsten Änderungen lauten:
- Für alle fünf Ausbildungsschwerpunkte gelten die gleichen Prüfungsbedingungen.
- Die Gesellenprüfung Teil 1 ist für alle fünf Ausbildungsschwerpunkte gleich. Sie dauert nun nur noch fünf statt bisher sieben Stunden und erfolgt an mindestens einer anstatt bisher drei Arbeitsaufgaben. Neu ist außerdem für Teil 1, dass nun die Bremsmechanik in die Prüfung integriert werden kann.
- In Teil 2 der Gesellenprüfung müssen die Azubis nun drei statt bisher vier Arbeitsaufgaben bewältigen, die Prüfungszeit ist jedoch gleich geblieben. Zwei Arbeitsaufgaben müssen dabei aus dem gewählten Ausbildungsschwerpunkt stammen.
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