Klimaservice: Das Kältemittel wird knapp

Autor Steffen Dominsky

Die EU reduziert den Import von Kältemitteln wie R134a radikal: Ab 2018 steht dem Markt 37 Prozent weniger Kältegas zur Verfügung. Da dürfte so mancher Autoinsasse ins Schwitzen kommen, wenn sich aufgrund des Kältemittel-Mangels Klimaanlagen nicht mehr befüllen lassen.

Manch ein Kfz-Betrieb dürfte in Sachen Kältemittel in diesem Jahr auf dem trockenen sitzen, denn die EU reglementiert drastisch das Angebot.
Manch ein Kfz-Betrieb dürfte in Sachen Kältemittel in diesem Jahr auf dem trockenen sitzen, denn die EU reglementiert drastisch das Angebot.
(Bild: geopho.com)

Bis vor Kurzem haben Autohersteller die Klimaanlagen sämtlicher Modelle mit dem Kältemittel R134a befüllt. Und selbst wenn bei neuen Pkw mittlerweile ein Nachfolger zum Einsatz kommt: Nach wie vor sind Millionen Personenwagen im Fall von Wartung oder Reparatur der Klimaanlage auf eben dieses Kältemittel angewiesen. Das betrifft auch fast alle Transporter sowie sämtliche Lkws, Busse, Land– und Baumaschinen.

Doch die EU plant nun, den Import des Kältemittels drastisch zu reduzieren: Ab diesem Jahr um 37 Prozent, bis 2030 um 79 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr war es nicht nur auf dem deutschen Servicemarkt zu erheblichen, teils wochenlangen Lieferengpässen gekommen. Dabei wurde der Import in diesem Fall lediglich um sieben Prozent gedrosselt. In der Folge verteuerte sich das „F“-Gas R134a im letzten Jahr um das Vier- bis Fünffache.

Eine Lösung für bereits im Markt befindliche Automobile ist nicht vorhanden. Zwar gibt es mit R1234yf eine Alternative, doch dieses Kältegas können nur Fahrzeuge nutzen, die ab Werk darauf abgestimmt sind. Ein nachträglicher Austausch ist mindestens problematisch. Denn anders als das alte ist das neue Gas als „brennbar“ eingestuft. Das alte einfach durch dieses zu ersetzen wäre also riskant bis fahrlässig. Und wer entscheiden darf und muss, ob das neue Kältemittel in „alte“ Fahrzeuge eingefüllt werden darf, ist auch nicht hinreichend geklärt.

Die oberste nationale Verkehrssicherheitsbehörde, das KBA, sieht sich nur für die Sicherheit neu zuzulassender Automobile zuständig. Und die Fahrzeughersteller sehen die Dringlichkeit des Problems nicht.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der aktuellen Ausgabe Nr. 13 des »kfz-betrieb« und in unseremPLUS-Fachartikel-Bereich.

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