Ab dem 8. März dürfen die Autohändler bundesweit wieder ihre Verkaufsräume für Kunden öffnen, sofern die Inzidenzzahl nicht über 100 liegt. Der Autohandel kann ein wenig aufatmen, in vielen Regionen bedeutet die Lockerung wegen einer Terminpflicht aber auch viel Bürokratie.
Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete am späten Mittwochabend die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.
(Bild: Pfaff/»kfz-betrieb«)
Der Lockdown bleibt. Zwar hat die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch Öffnungsschritte beschlossen, grundsätzlich die Maßnahmen aber bis 28. März verlängert. Lockerungen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen und für den Einzelhandel. Einige Läden dürfen bundesweit wieder komplett öffnen, darunter Gartencenter und Buchläden. Ansonsten darf der bisher geschlossene Einzelhandel bei einer regional stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vereinzelt Kunden im Verkaufsraum begrüßen. Das gilt auch für Autohäuser.
Voraussetzung ist, dass der Kunde einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum gebucht hat und ihm eine 40 Quadratmeter große Verkaufsfläche zur Verfügung steht. Außerdem muss das jeweilige Geschäft den Besuch dokumentieren, um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Für die Laufkundschaft bleiben die Einzelhandelsgeschäfte also geschlossen. Die Details regeln die Bundesländer in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen.
Flankiert werden sollen die Lockerungsmaßnahmen von einer breit aufgestellten Teststrategie, einer Ausweitung der Impfungen und einer Notbremse, die bei wieder steigenden Infektionszahlen greifen soll. Der Beschluss des mehrstündigen Corona-Gipfels zwischen Bund und Ländern sieht einen fünfstufigen Öffnungsplan vor: Ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 50 darf der Einzelhandel zwar unter Auflagen, aber ohne Terminvergabe wieder öffnen. Damit wurde der umstrittene 35er-Inzidenzwert als Zielmarke für die Öffnung des Einzelhandels gekippt. Konkret bedeutet das, in Einzelfällen, also dort, wo es der regionale Inzidenzwert unter 50 liegt und die Vorgaben der Öffnungsstrategie erfüllt werden, darf schon ab Montag geöffnet werden.
Das Kfz-Gewerbe hatte bereits nach Bekanntwerden des Beschlussentwurfs positiv auf die Aussicht reagiert, nach dem Click-and-Meet-Prinzip ihre Schauräume wieder öffnen zu dürfen. „Das, was jetzt möglich sein soll, haben wir die ganze Zeit gefordert. Es ist problemlos machbar, dass Kunden nach Terminabsprache das Autohaus betreten, ohne sich einem größeren Infektionsrisiko auszusetzen“, sagte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.
Karpinski: Situation ist für den Händler nicht berechenbar
Weil aber die Öffnung von der jeweiligen Infektionslage vor Ort abhänge, werde das Öffnungsszenario undurchsichtig. „Da sich die Inzidenzzahlen täglich ändern, sind diese Regelungen weder für die Kunden noch für die Betriebe berechenbar“, sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Ohne den täglichen Blick auf die aktuellen Inzidenzzahlen kann ich gar nicht entscheiden, ob mein Betrieb jetzt teilweise oder ganz öffnen darf.“ Bei mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten werde es dann völlig unübersichtlich. „Auf diese Weise lässt sich das notwendige wirtschaftliche Aufbruchsignal nicht erzeugen.“
Grundsätzlich positiv reagierte Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg: „Wenn Click and Meet kurzfristig in den Bundesländern umgesetzt wird, ist dies ein erster wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Öffnung unter Auflagen.“ Das würde dem Kfz-Handel, außer im Hinblick auf die Laufkundschaft, erheblich helfen. Ein Durchbruch sei das laut Beuß für den Autohandel aber nicht. Deshalb werde der Verband wie bereits angekündigt parallel die Möglichkeiten ausloten, gegen die andauernde Schließung gerichtlich vorzugehen.
Ungeachtet dieses Lockerungsschrittes fordert das Kfz-Gewerbe, den Autohandel sofort aus dem weiterhin bestehenden Lockdown zu holen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, so Karpinski.
VDIK: Grund zum vorsichtigen Optimismus
Reinhard Zirpel, Präsident des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), bewertet die Lage aufgrund des aktuellen Einbruchs als sehr kritisch: „Die Beschlüsse sind für die meisten Autohändler in Deutschland jedoch ein Grund für vorsichtigen Optimismus. Auf Click and Meet sind sie bestens vorbereitet. Es gibt sehr große Verkaufsflächen in Relation zur täglichen Kundenzahl. Hygienekonzepte, Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung sind eingeübt. Auch weitergehende Öffnungen kann der Autohandel mit diesen Konzepten sicher umsetzen.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) dagegen bezeichnete die Beschlüsse als „Katastrophe“. Der Einkauf nach Terminvergabe könne für die allermeisten Geschäfte kein wirtschaftlicher Rettungsanker sein. Denn dabei seien in der Regel Personal und Betriebskosten höher als die Umsätze, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Faktisch werde der Lockdown damit für die große Mehrheit der Nicht-Lebensmittelhändler bis Ende März verlängert. Denn eine stabile Inzidenz von unter 50, die für eine Wiedereröffnung aller Geschäfte als Bedingung genannt werde, sei auf absehbare Zeit wohl nicht flächendeckend zu erreichen, so der HDE.
Die Verkaufsräume des Autohandels sind seit 16. Dezember geschlossen. Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 22. März terminiert.