Kurzarbeit für Azubis möglich, aber schwierig

Von Doris Pfaff

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Wenn Betriebe auch für ihre Auszubildenden Kurzarbeit beantragen wollen, ist die Hürde dazu sehr hoch. Sie müssen laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zuvor alle Alternativen ausgeschöpft haben. Der ZDH fordert Nachbesserungen.

Wenn die Kurzarbeit für Betriebe droht, sind auch die Ausbildungsverhältnisse betroffen.(Bild:  ProMotor)
Wenn die Kurzarbeit für Betriebe droht, sind auch die Ausbildungsverhältnisse betroffen.
(Bild: ProMotor)

Auf die Frage, inwieweit auch Kurzarbeit für die Auszubildenden beantragt werden kann, verweist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf seinen Dachverband, den Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH). Demzufolge kann bei Auszubildenden nur unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit eingeführt werden. Zuvor muss alles versucht worden sein, um die Ausbildung fortzusetzen.

Aus Sicht des ZDH gilt zwar grundsätzlich, dass Azubis faktisch nicht vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind, da für sie Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung gilt und Beiträge entrichtet werden. Sie werden allerdings nicht wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachen Kurzarbeitergeld behandelt und werden beispielsweise nicht mitgezählt, wenn es bei den Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes um die Betroffenheit der Arbeitnehmer vom Arbeitsausfall geht.

Weil für Ausbildungsverhältnisse ein besonderer Schutz gilt, müssen Unternehmen, die Kurzarbeit einführen, zuvor alles versuchen, um weiter auszubilden, beispielsweise durch Versetzung der Auszubildenden in andere Abteilungen, durch Umstrukturierung von Lehrplänen, durch das Vorziehen anderer Ausbildungsinhalte und gegebenenfalls durch das Arbeiten in einer vorhandenen Lehrwerkstatt. Das lasse sich aber in kleineren Betrieben meist nicht umsetzen, kritisiert der ZDH und fordert insbesondere für diese und das mittelständische Handwerk mit Nachdruck von der Politik „eine deutliche Verbesserung des Zugangs zum Kurzarbeitergeld für Auszubildende“.

Weitere Informationen dazu bietet der ZDK auf seiner Internetseite.

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