Länder wollen neue Regeln für rote Kennzeichen

Von Christoph Baeuchle

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Der Bundesrat hat einer Initiative zugestimmt, die das Land Baden-Württemberg eingebracht hat. Ziel ist eine mittelstandsfreundlichere und praxisgerechtere Regelung.

Mit neuen Regeln will der Bundesrat Händlern die Nutzung roter Kennzeichen wieder erleichtern.()
Mit neuen Regeln will der Bundesrat Händlern die Nutzung roter Kennzeichen wieder erleichtern.
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Mit großer Mehrheit hat der Bundesrat eine Initiative des Landes Baden-Württemberg angenommen, die eine Neuregelung im Umgang mit roten Kennzeichen vorsieht. Nun soll die Verordnung der Bundesregierung vorgelegt werden, die über deren Umsetzung entscheiden muss.

„Das Land hat im Bundesrat den Antrag gestellt, dass in die Fahrzeugzulassungsverordnung ein neuer Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufgenommen wird“, erläutert Winfried Hermann, Verkehrsminister Baden-Württemberg. „Damit wollen wir die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen, damit die Fahrzeughersteller und -händler nicht zuletzt zum Wohl des Kunden die erforderliche betriebliche Flexibilität zurückerhalten.“

In den vergangenen Jahren war die Nutzung roter Kennzeichen für die Händler zunehmend schwierig geworden. Nach und nach haben mehrere Gerichte bestimmte Fahrten mit roten Händlerkennzeichen als rechtswidrig eingestuft. Diese Entwicklung stand im klaren Widerspruch zu Sinn und Zweck des Kennzeichens, das gerade zur Erleichterung der betrieblichen Abläufe geschaffen wurde.

Deshalb sind Fahrzeughersteller und -händler mittlerweile gezwungen, die Fahrzeuge auf einen Anhänger zu verladen. Entsprechend groß und kostspielig ist der Aufwand. Halten sie sich nicht daran, laufen sie Gefahr, dass ihnen die zugeteilten roten Händlerkennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden.

„Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand betreiben müssen, der manche Kraftfahrzeughändler sogar in ihrer Existenz gefährdet“, kritisiert Hermann die Entwicklung.

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