Automobilzulieferer Marelli ist insolvent

Von Thomas Günnel 2 min Lesedauer

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Der Automobilzulieferer Marelli ist insolvent. Während der beantragten Restrukturierung werden Schulden gestrichen, der Geschäftsbetrieb soll weiterlaufen.

(Bild:  Marelli)
(Bild: Marelli)

Der Automobilzulieferer Marelli Holdings Co. Ltd. , kurz „Marelli“, ist insolvent. Das hat das Unternehmen mitgeteilt. Demnach hat es beim US-amerikanischen Konkursgericht für den Bezirk Delaware freiwillig ein Verfahren nach dem US-amerikanischen Verfahren „Chapter 11“ eingeleitet. Das Ziel: langfristige Verbindlichkeiten umfassend umstrukturieren. Rund 80 Prozent der Kreditgeber des Unternehmens haben laut Mitteilung eine Vereinbarung zur Unterstützung der Umstrukturierung unterzeichnet. Löhne und Sozialleistungen will Marelli wie gewohnt weiter zahlen. Alle betroffenen Marelli-Tochtergesellschaften sind auf www.veritaglobal.net/Marelli aufgeführt. Marelli beliefert unter anderem Stellantis, Nissan, Tesla, Mazda und Bosch.

Marelli erwartet während des Prozesses und künftig keine operativen Auswirkungen des Verfahrens. „Das Unternehmen wird weiterhin eng mit seinen Kunden, Lieferanten und Partnern zusammenarbeiten“, teilt Marelli mit. Marelli hat nach Unternehmensangaben von seinen Kreditgebern eine Zusage über 1,1 Milliarden US-Dollar, rund 952 Millionen Euro, an Debtor-in-Possession-Finanzierung, DIP, erhalten. Das heißt: Gläubiger des Unternehmens haben ein Pfand- oder ähnliches Sicherungsrecht. Das zuständige Gericht hat dem Anruf der frischen Finanzmittel bereits zugestimmt.

Der laufende Geschäftsbetrieb des Unternehmens „dürfte ausreichend Liquidität bereitstellen, um das Unternehmen durch das Chapter-11-Verfahren zu begleiten“, teilt Marelli weiter mit. Zusätzlich zur DIP-Finanzierung sieht die Restrukturierungsvereinbarung eine umfassende Entschuldungstransaktion vor, durch die die DIP-Kreditgeber das Unternehmen übernehmen, vorbehaltlich eines 45-tägigen Überbietungsverfahrens.

Gründe für Marellis Insolvenz

Zu den Gründen der Insolvenz kommentierte David Slump, Präsident und CEO von Marelli: „Wir sind zwar mit unseren jüngsten Fortschritten und unserer Rentabilität zufrieden, doch der branchenweite Marktdruck hat eine Lücke im Betriebskapital geschaffen, die geschlossen werden muss. Nach sorgfältiger Prüfung der strategischen Alternativen des Unternehmens sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Einleitung des Chapter-11-Verfahrens der beste Weg ist, Marellis Bilanz durch die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital zu stärken und gleichzeitig die Fortführung unseres Geschäftsbetriebs wie gewohnt sicherzustellen.“

Das Verfahren verschaffe Marelli neue Liquidität für die Finanzierung des langfristigen Wachstums und bereits angedachter Innovationen. Laut der News-Seite „cbtnews“ sind als ein Grund im Insolvenzantrag die auf Automobilzulieferer erhobenen Zölle der US-Regierung genannt. Sie hätten die Geschäftstätigkeit des Unternehmens „schwer beeinträchtigt“ und zu langfristigen finanziellen Schwierigkeiten geführt. Slump dankte außerdem „für die harte Arbeit und das Engagement unserer Mitarbeiter, die sich weiterhin darauf konzentrieren, den bestmöglichen Service zu bieten“.

Japanische Holding – US-Verfahren?

Marelli Holdings hat seinen Firmensitz in Japan. Den Insolvenzantrag stellte das Unternehmen aber in den USA. Marelli erklärt dazu: „Obwohl Marelli in Japan und Italien registriert ist, handelt es sich um ein international tätiges Unternehmen mit globalen Geschäftsaktivitäten. Dies verschafft uns die Flexibilität, im Rahmen unserer Schuldenrestrukturierung mit den Gerichten in den USA zusammenzuarbeiten.“ Die USA bieten laut Marelli weltweit den am weitesten entwickelten und transparentesten Rechtsrahmen für Restrukturierungsverfahren.

Demnach ermöglicht die Insolvenzanmeldung nach Chapter 11 in den USA einen entscheidenden rechtlichen und finanziellen Schutz für alle weltweiten Geschäftsbereiche während der Umsetzung der Restrukturierung. Marelli ist dennoch verpflichtet, eng mit den Behörden in allen Ländern zusammenzuarbeiten, in denen das Unternehmen tätig ist, und sämtliche lokalen Vorschriften und Verfahren einzuhalten. 

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