Neue Pkw-EnVKV Mehr Rechtssicherheit für den Autohandel fehlt

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

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Die neue Pkw-EnVKV bereitet dem Autohandel Kopfzerbrechen. Nicht nur die kurzen Umsetzungsfristen machen zu schaffen, sondern auch neue und ungeklärte Fragestellungen.

Mit der neuen Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw gilt es für den Autohandel nun, die EU-Vorgaben von 2021 umzusetzen. Dafür muss der Handel die Fristen beachten.(Bild:  /dena)
Mit der neuen Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw gilt es für den Autohandel nun, die EU-Vorgaben von 2021 umzusetzen. Dafür muss der Handel die Fristen beachten.
(Bild: /dena)

Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) treibt den Autohandel weiterhin um. Wie groß das Interesse an den Konsequenzen ist, die aus der Novelle zum Verkauf von Neuwagen resultieren, zeigte die Resonanz auf ein Webinar, das der ZDK dazu Mitte April angeboten hatte: Mehr als 1.000 Händler hatten sich angemeldet. Damit war die technische Grenze des Systems für das Webinar erreicht. Die ZDK-Rechtsabteilung hatte unter der Federführung von Geschäftsführer Ulrich Dilchert eingeladen. Referent war der ZDK-Jurist Christian Hansen.

Das Interesse der Teilnehmer war sehr positiv, das zeigten auch die vielen Fragen der Händler. Das Webinar sollte vor allem die Inhalte der ZDK-Broschüre „Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2024 | Erläuterungen zur Novelle“ komprimiert vorstellen. Außerdem informierte Dilchert über die durchgängige Begleitung des Gesetzgebungsprozesses durch den ZDK.