Neue Energieverbrauchskennzeichnung Mitgeliefertes Label soll Autohändler vor Abmahnern schützen

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Die Pkw-EnVKV sollte so angepasst werden, dass Autohändler besser vor Abmahnern geschützt werden, fordert Michael Ziegler, Präsident des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg. Hersteller sollten die Labels zukünftig gleich am Fahrzeug angebracht mitliefern.

Anpassungen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sollen Autohändler vor Abmahnern schützen: Autohersteller sollen zukünftig verpflichtet werden, die Label direkt im Fahrzeug angebracht mitzuliefern, fordert der Michael Ziegler, Präsident des Landesverbands Baden-Württemberg.(Bild:  Deutsche Energie-Agentur (Dena))
Anpassungen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sollen Autohändler vor Abmahnern schützen: Autohersteller sollen zukünftig verpflichtet werden, die Label direkt im Fahrzeug angebracht mitzuliefern, fordert der Michael Ziegler, Präsident des Landesverbands Baden-Württemberg.
(Bild: Deutsche Energie-Agentur (Dena))

Wenn alles so funktioniert, wie es sich das baden-württembergische Kraftfahrzeuggewerbe vorstellt, dann ist ein lukrativer Teil des Geschäftsmodells der Deutschen Umwelthilfe dahin: „Wir fordern, dass der Hersteller verpflichtet wird, uns Autohändlern den Hinweis in der vorgeschriebenen Form direkt mit dem Fahrzeug mitzuliefern und erkennbar im Fahrzeug zu befestigen“, sagt Michael Ziegler, Präsident des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg.

Der Verband setze darauf, dass die neue Fassung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), an der das Bundeswirtschaftsministerium derzeit arbeite, so angepasst werde, dass „das Abmahnwesen, insbesondere durch Organisationen wie die DUH, wirkungsvoll eingeschränkt wird, ohne das Interesse der Verbraucher an Produktinformation zu vernachlässigen“, so Ziegler.

Zum Hintergrund: Die Labels bzw. Aufkleber sollen Kunden über die Verbrauchsdaten von Neu- oder Gebrauchtwagen informieren. Wenn das Autohaus diese Labels nicht oder nicht gleich anbringt, bevor der erste Kunde das Auto anschaut, dann kann das teuer werden: „Das Fehlen ist abmahnfähig und Abmahnungen sind mit Kosten verbunden“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. Dies habe sich insbesondere die Deutsche Umwelthilfe zum Geschäftsmodell gemacht.

Der Verband begrüße daher die Überarbeitung der der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und setze sich dafür ein, dass die Regelungen zukünftig keinen Raum mehr für Interpretationen und Auslegungen lassen. „Wir fordern, dass der Hersteller verpflichtet wird, uns Autohändlern den Hinweis in der vorgeschriebenen Form direkt mit dem Fahrzeug mitzuliefern und erkennbar im Fahrzeug zu befestigen“, so Ziegler. Damit würde sich automatisch das häufige Problem lösen, dass über Nacht angelieferte Fahrzeuge, die noch nicht vom Händler mit den Labels versehen werden konnten, gleich am nächsten Morgen durch Abmahnvereine als nicht gekennzeichnet abgemahnt werden.

Außerdem fordert der Landesverband eine Präzisierung des Begriffs „Verkaufsort“. Denn bislang seien Abmahner auf dem gesamten Autogelände unterwegs auf der Suche nach labelfreien Autos.

Ziegler: „Wir wünschen uns eine Präzisierung des Begriffs ‚Verkaufsort‘, sodass nicht jeder Bereich eines Autohauses umfasst wird. Wir möchten im Freien den maßgeblichen Bereich auf den als Ausstellungs- und Verkaufsfläche eindeutig erkennbaren Bereich der Außenflächen beschränken“, so Ziegler. Fahrzeuge mit Lieferfolien, Transportsicherungen oder in Auslieferungszonen sollten von der Label-Pflicht ausgenommen werden.

Ziel der Anpassung müsse sein, die Verordnung so zu gestalten, dass sie der realen Lebenswirklichkeit entspreche. Das gelte auch für die virtuelle Welt: „Wir brauchen eine Ein-Klick-Lösung für Online-Werbung.“ Diese gebe es bereits bei Fernsehgeräten, aber noch nicht für Autos. Hier führe die derzeitige Regelung zu zahlreichen Abmahnungen bei der Online-Werbung, insbesondere auf sozialen Medien, weil Informationen zu Verbrauch und Emissionen gleichzeitig mit Angaben zur Motorisierung angezeigt werden müssen. Dafür reicht der Platz zum Beispiel in einer Facebook-Anzeige aber gar nicht aus. Regelungen für virtuelle Showrooms müssten ebenfalls angepasst werden.

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