Multichannel-Vertrieb von Herstellern und Händlern

Autor / Redakteur: Timo Schulz / Christoph Baeuchle

Der Umbruch im Automobilvertrieb ist weitreichend. Um auch künftig erfolgreich zu sein, fordert die ZDK-Fabrikatsgruppe eine wesentlich engere Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Händlern.

Die ZDK-Fabrikatsgruppe mit Sprecher Thomas Peckruhn diskutierte über die künftige Ausgestaltung des Automobilvertriebs.
Die ZDK-Fabrikatsgruppe mit Sprecher Thomas Peckruhn diskutierte über die künftige Ausgestaltung des Automobilvertriebs.
(Bild: Grimm/»kfz-betrieb«)

Das Kfz-Gewerbe stellt sich auf einen Multichannel-Vertrieb ein: In Zukunft gibt es verschiedene Vertriebskanäle, zum Beispiel stationär und online – sowohl vom Handel als auch von Herstellern und Importeuren. „Die Kunden werden sich in allen diesen Kanälen bewegen, und das muss zu einer wesentlich engeren Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Handel führen“, sagte ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann nach einer Sitzung der Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen. Ein Schwerpunkt des Treffens war das Thema „Gestaltung zukünftiger Händlerverträge“.

Aus Sicht der Fabrikatsgruppe spielt das Thema Nutzung der Kundendaten dabei eine entscheidende Rolle. Ganz wichtig sei es außerdem, die Vertriebskanäle aus Sicht der Kunden zu betrachten, denn diese seien durch Amazon und Co. vorkonditioniert und hätten entsprechende Erwartungshaltungen, die zu beachten seien, so Woltermann.

Hinsichtlich der „Eckpunkte Händlerverträge“ wurde als wichtiges Kriterium erarbeitet, dass alle Fahrzeuge und Dienstleistungen von Händlerverträgen erfasst sein müssen. Es dürfe keine Zersplitterung geben, so Antje Woltermann. Darüber hinaus sei die Absicherung von Investitionen, die der Handel auf Betreiben der Hersteller und Importeure tätige, unabdingbar. Diskussionsbedarf bestehe noch bei den Themenfeldern „Vergütungssysteme“ und „zukünftige Geschäftsmodelle“.

Zudem bekräftige die Gruppe ihre Forderung nach einer Hardware-Nachrüstung für Euro-5-Diesel. ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn betonte, dass auch die Hersteller und Importeure ein massives Interesse am Erhalt des Dieselmotors haben müssten. Denn ohne diese sparsame, effiziente Antriebsart sei der EU-Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer ab 2020 nicht einzuhalten. Dies würde dann hohe Strafzahlungen zur Folge haben, die die Hersteller besser in die Nachrüstung von Euro-5-Dieseln investieren sollten.

Das Kfz-Gewerbe stellte klar, dass dabei Kunden auf keinen Fall zusätzlich belastet werden dürfen. Sinnvoll sei es, über öffentliche Fördermaßnahmen ähnlich wie beim Rußpartikelfilter nachzudenken. Denn zum Zeitpunkt der Zulassung seien Euro-5-Diesel nach der damals gültigen Norm rechtskonform gewesen. Es müsse alles getan werden, um die Vorteile des modernen Dieselantriebs als effizientes, sparsames Antriebskonzept gegenüber den Kunden zu kommunizieren. Darüber hinaus fordert die Fachgruppe Unterstützungsmaßnahmen der Hersteller und Importeure wegen der Wertverluste von Euro-5-Diesel-Bestandsfahrzeugen und Leasing-Rückläufern.

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