LED-Lampen von Philips/Lumileds ersetzen neben H7- und H4-Halogenlampen jetzt auch die bekannte 5-Watt-Glassockellampe W5W. Wer diese Qualitätsprodukte mit asiatischen Billigangeboten vergleicht, sollte einiges beachten.
Philips Ultinon-Pro6000-LED zum Nachrüsten gibt es jetzt auch als Ersatz für W5W-Glassockellampen. Sie ermöglicht bei bereits umgerüsteten Lampen für Abblend-/Fernlicht einen einheitlichen LED-Look.
(Bild: Philips)
Auch wenn der Mitbewerber in Sachen „erste StVZO-konforme Nachrüst-LED-Lampe für Halogenscheinwerfer“ einen Tick früher dran war, so bietet die Philips-Tochter Lumileds mittlerweile ebenfalls zwei LED-Austauschlampen an, nämlich für die Halogenlampentypen H7 und H4. Darüber hinaus hat das Unternehmen jetzt auf der Automechanika eine Nachrüstlösung für die bekannte 5-Watt-Glassockellampe vom Typ W5W vorgestellt. So ermöglicht die Philips Ultinon Pro6000 W5W-LED Autobesitzern, nun auch das Standlicht (bzw. Begrenzungslicht oder Parklicht) eines Fahrzeugs auf LED-Licht umzurüsten.
Die Philips-Produktreihe Ultinon Pro6000 umfasst neben einer H7- und H4- nun auch eine W5W-LED-Nachrüstlampe.
(Bild: Philips)
Mit einer Lichtfarbe von bis zu 6.000 Kelvin erzeugt die neue LED-Lampe ein helles weißes Licht, das dem Tageslicht ähnelt und mit seiner Lichtfarbe dem der beiden größeren Brüder für Abblend- bzw. Fernlicht entspricht. Wie bei diesen gilt auch im Fall der 5W-LED, dass diese für das konkrete Fahrzeugmodell zugelassen sein muss. Eine entsprechende Kompatibilitätsliste stellt Philips/Lumileds auf seiner Homepage zur Verfügung. Dank ihres Wärmemanagement-Systems soll die Ultinon-Pro6000-W5W-LED bis zu 10.000 Stunden lang leuchten. Käufer sollen zudem von einer um einer Jahr verlängerten Garantie (nun drei Jahre) profitieren, was für das gesamte Ultinon-Pro6000-Sortiment gilt. Der Preis für die neue Standlichtlampe beträgt rund 20 Euro pro Paar.
Wer die Standardlampen eines Fahrzeugs auf LED umrüsten möchte, sollte Folgendes wissen und beachten
Das sind die Vorteile:
Eine bessere Sicht, was der eigenen und der Sicherheit anderer dient.
Man erhält helles weißes Licht, das dem Fahrzeug einen modernen Look verleiht.
Den höheren Anschaffungskosten steht eine sechsfach höhere Lebensdauer gegenüber. Der Fahrzeugbesitzer erspart sich zudem die Montagekosten für herkömmliche Lampen alle ein bis drei Jahre.
Ein Umrüsten auf die neueste Technik wertet das Fahrzeug auf.
LED-Nachrüstlampen tragen zum Umweltschutz bei, da sie eine deutliche Energieeinsparung durch geringeren Ressourcenverbrauch und geringere CO₂-Emissionen ermöglichen.
Diese Fahrzeuge kann man legal auf LED-Beleuchtung umrüsten:
Die EU-Mitgliedsstaaten haben die erforderliche Gesetzgebung für LED-Nachrüstlampen noch nicht erlassen, sodass jedes Land eine Verwendung selbst regelt. Da Scheinwerfer – und somit auch das Leuchtmittel – ein bauartgenehmigtes Teil sind, bedarf jede Veränderung einer Zulassung. Diese wird hierzulande durch eine Allgemeinen Bauartgenehmigung von der Zulassungsbehörde des deutschen Bundesverkehrsministeriums, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), erteilt. Diese muss für jedes Fahrzeugmodell, besser gesagt für jeden Scheinwerfertyp separat beantragt werden. Das heißt, jeder Scheinwerfer muss geprüft werden, ob eine Umrüstung möglich bzw. zulässig ist.
Das Fahrzeug ist nicht auf der Liste der zugelassenen Fahrzeuge (Kompatibilitätsliste) zu finden. Was tun?
Wenn das Fahrzeugmodell nicht auf der Kompatibilitätsliste zu finden ist, wurde die LED-Nachrüstlampe leider noch nicht für dieses Fahrzeugmodell zugelassen. Da Philips/Lumileds die Liste der nachrüstbaren Fahrzeuge laufend erweitert, bleibt nur der Tipp, immer wieder auf der Website nachzusehen.
So weist man bei einer Kontrolle nach, dass eine LED-Lampe eine Straßenzulassung besitzt:
Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, einen Papierausdruck der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) zu jeder Zeit mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die entsprechende ABG kann er sich auf der Philips-Homepage herunterladen.
Benötigt man bei manchen Modellen einen Adapter?
Beim Wechsel auf LED-Nachrüstlampen können bei einigen Modellen Schwierigkeiten auftreten, wie beispielsweise Warnmeldungen im Armaturenbrett, da die Lichtüberwachung im Fahrzeug den geringeren Stromverbrauch/Widerstand der LED als einen Defekt interpretiert. Entsprechend gibt es sogenannte CAN-Bus-Adapter. Ob ein solcher (Preis circa 25 Euro) benötigt wird, verrät besagte Kompatibilitätsliste. Bei manchen Fahrzeugen benötigt man zudem einen Adapter-Ring für die Montage.
Lässt sich die Ultinon-Pro6000-LED auch für Fernlicht einsetzen?
Die H7-Variante ist derzeit hauptsächlich für das Abblendlicht zugelassen, bei einigen Fahrzeugmodellen aber auch für die Fernlicht-Funktion. Die H4-LED deckt dank ihrer Zweifach-Wendeln bekanntlich neben Abblendlicht auch immer das Fernlicht mit ab. Die neue Ultinon-Pro6000-W5W-LED kann auch für das Standlicht/Begrenzungslicht/Parklicht ausgewählter Fahrzeugmodelle sowie generell im Innenraum von Fahrzeugen eingesetzt werden.
So lange hält eine LED-Ersatzlampe für H4/H/7:
Eine Standard-Halogenlampe bietet eine Lebensdauer von circa 500 Stunden. Eine LED hat eine um bis zu sechsmal längere Lebensdauer (circa 3.000 Stunden). Wichtig zu wissen: Viele Anbieter von LED-Nachrüstlampen geben an, dass ihre Lampen 10.000, 20.000 oder sogar 50.000 Stunden lang leuchten – eine irreführende Behauptung. Denn diese Angaben beziehen sich auf die des LED-Chips bei einer Umgebungstemperatur von 25 Grad und nicht auf die Lebensdauer der eigentlichen LED-Lampe. Das wichtigste Bauteil einer LED-Lampe ist die Platine, die sich stark erhitzt. Wenn sie nicht ordnungsgemäß gekühlt wird, beeinträchtigt dies die Leistung der LED-Lampe. Die Lebensdauer eines einzelnen Bauteils spielt keine Rolle.
Stand: 08.12.2025
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