Neue Regeln für rote Kennzeichen

Von Christoph Baeuchle

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Mit den strengen Vorgaben verfehlen rote Kennzeichen ihren Sinn. Das will das Land Baden-Württemberg ändern und startet eine Initiative für eine „mittelstandsfreundliche und praxisgerechte“ Regelung.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann macht sich für neue Regelungen für rote Kennzeichen stark.(Foto:  Ministerium)
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann macht sich für neue Regelungen für rote Kennzeichen stark.
(Foto: Ministerium)

Das Land Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine mittelstandsfreundliche und praxisgerechte Regelung im Umgang mit roten Händlerkennzeichen ein. „Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand betreiben müssen, der manche Kraftfahrzeughändler sogar in ihrer Existenz gefährdet“, sagte Winfried Hermann, Verkehrsminister Baden-Württemberg.

„Das Land wird im Bundesrat den Antrag stellen, dass in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein neuer Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufgenommen wird. Damit wollen wir die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen, damit die Fahrzeughersteller und -händler nicht zuletzt zum Wohl des Kunden die erforderliche betriebliche Flexibilität zurückerhalten“, so Minister Hermann weiter.

Beim Kfz-Landesverband kommt die Initiative gut an. „Endlich wird dieses heiße Eisen von der Politik angefasst“, freut sich Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer beim Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg. „Die bisherige Regelung war in einigen Fällen wenig praxisgerecht. Die daraus resultierenden Urteile sorgen im Kfz-Gewerbe seit Jahren immer wieder für Ärger.“

Bundesweit haben mehrere Gerichte entschieden, dass Fahrten mit roten Händlerkennzeichen zur Tankstelle, Waschanlage oder zur Reparatur auf der bisherigen Rechtsgrundlage nicht zulässig sind. Deshalb sind Händler mittlerweile gezwungen, die Fahrzeuge auf einen Anhänger zu verladen. Halten sie sich nicht daran, laufen sie Gefahr, dass ihnen die zugeteilten roten Händlerkennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden.

Besonders der organisatorische und bürokratische Aufwand rund um die roten Kennzeichen sei ärgerlich, kritisiert Beuß. So müssten die nur wenige Seiten umfassenden Fahrtenhefte häufig und mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand auf der Zulassungsstelle gegen neue getauscht werden. „Wenn man das Thema jetzt endlich angeht, sollte man aber besser gleich Nägel mit Köpfen machen und eine nutzerfreundliche Lösung online oder als App zur Verfügung stellen. Das würde auch vor dem Hintergrund der Initiative des Landes im Bereich E-Government Sinn machen.“

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