Reifentechnik Neue Richtlinie schreibt Tests mit verschlissenen Reifen vor

Von Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow 1 min Lesedauer

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Reifen werden nach den Vorschriften der Richtlinie der UN R117.04 typgeprüft – aber bislang nur im Neuzustand. Seit 1. Juli gilt für neu homologierte Produkte eine Pflicht, den Nassbremswert auch im abgefahrenen Zustand zu testen.

In der Typgenehmigungsnummer von Reifen tauchen schon jetzt die Kriterien Geräusch (S, Sound), Nassgriff (W, Wet) und Rollwiderstand (R, Resistance) auf. Bald kommt noch ein B (Buffed) hinzu, das für den Test im abgenutzten Zustand steht.(Bild:  Rosenow – VCG)
In der Typgenehmigungsnummer von Reifen tauchen schon jetzt die Kriterien Geräusch (S, Sound), Nassgriff (W, Wet) und Rollwiderstand (R, Resistance) auf. Bald kommt noch ein B (Buffed) hinzu, das für den Test im abgenutzten Zustand steht.
(Bild: Rosenow – VCG)

Reifen werden im Durchschnitt bei etwa drei Millimetern (Sommerreifen) oder vier Millimetern (Winterreifen) Restprofiltiefe gewechselt. Diese Werten werden von Verkehrsicherheitsexperten und Automobilklubs empfohlen, und sie haben sich auch bei den Verbrauchern eingebürgert. Dabei dürfen Reifen laut Gesetz auf bis zu 1,6 Millimeter abgefahren werden. Die Autofahrer verschenken durch den frühzeitigen Wechsel also jede Menge Gummi und damit auch Geld.

„Es ist doch für die Sicherheit“, mögen jetzt manche denken. Aber man könnte den Spieß auch umdrehen und fragen: Muss die Reifenindustrie denn nicht Produkte entwickeln, die während ihrer gesamten Lebensdauer die volle Leistung bringen? Bislang hat sich nur ein Reifenhersteller explizit zu diesem Ziel bekannt, nämlich Michelin im Rahmen seiner Strategie namens „Performance Made to Last“. Doch in Zukunft müssen alle Produzenten ihre Produkte so auslegen, dass sie auch am Ende ihres Lebens auf nasser Strecke noch eine ausreichende Bremsperformance erbringen.

Das steht in der Richtlinie UN 117.04, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Schon bislang verlangt diese Richtlinie Tests der Kriterien Abrollgeräusch, Nasshaftung und Rollwiderstand. Nun kommt noch der Bremstest mit abgefahrenen Reifen hinzu. Dabei werden künstlich auf zwei Millimeter verschlissene (abgeraute) Reifen auf nasser Fahrbahn mit einem genormten Referenzreifen verglichen.

Die UN 117.04 gilt für neue Reifenmodelle; erst ab Mitte 2026 müssen alle neu produzierten Reifen sie erfüllen. Vor diesem Zeitpunkt produzierte Lagerware darf noch bis 2029 abverkauft werden.

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