Pkw-EnVKV Neufassung könnte Abmahnern das Wasser abgraben

Von Andreas Grimm 1 min Lesedauer

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Die bisherige Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Pkw ist aus verschiedenen Gründen ein Ärgernis. Nun wird die zugrunde liegende Verordnung überarbeitet. Der bisherige Entwurf stimmt den ZDK zuversichtlich.

Das Pkw-Energielabel ist in seiner bisherigen Form nicht mehr zeitgemäß und irreführend. Jetzt wird die zugrunde liegende Verordnung überarbeitet.(Foto:  Dena)
Das Pkw-Energielabel ist in seiner bisherigen Form nicht mehr zeitgemäß und irreführend. Jetzt wird die zugrunde liegende Verordnung überarbeitet.
(Foto: Dena)

Schon länger fordert das deutsche Kfz-Gewerbe, dass die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw (die sogenannte Pkw-EnVKV) neu gefasst wird. Autohändler sollen vor dem Abmahn-Unwesen geschützt werden, das einige Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe betreiben. Nun scheint die Fortschreibung der Verordnung auf einem guten Weg zu sein, denn der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht einen Entwurf nach eigenen Angaben „überwiegend positiv“.

Energieverbrauch sinnvoll angeben

Dem Gesetzgeber geht es mit Neufassung vor allem darum, dass Energieverbrauchswerte für Neufahrzeuge sinnvoll angegeben werden. Mit der Novellierung sollen künftig die Werte nach dem europäischen Testverfahren „WLTP“ (weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge) ausgewiesen werden. Den Entwurf der neuen Verordnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun den Verbänden vorgelegt und um Stellungnahme gebeten.

„Endlich werden die NEFZ-Werte durch die seit 2017 verbindlichen WLTP-Werte ersetzt“, kommentiert Ulrich Dilchert, ZDK-Geschäftsführer der Abteilung Recht, Steuern und Tarife, die Entwicklung. Zufrieden ist er weiterhin, dass der Entwurf viele Änderungen enthält, die den Anwendern mehr Rechtssicherheit verschaffen. Das Abmahn-Risiko dürfte dadurch deutlich abnehmen, sagt Dilchert. Nun müsse der Verordnungsentwurf zügig und rechtsverbindlich umgesetzt werden.

Blick in die Glaskugel zu CO2-Kosten

Ziel der neuen Verordnung sind besser informierte Verbraucher. Dies geht einher mit der Einführung von deutlich mehr Pflichtinformationen. Mehr Angaben bedeuteten aber nicht automatisch besser informierte Verbraucher, so Dilchert. Vielmehr leide dadurch vor allem die Verständlichkeit des Labels für die Verbraucher.

Zweifelhaft sei außerdem, dass die erwarteten CO2-Kosten über 10 Jahre ausgewiesen werden. Diese beruhen im Wesentlichen auf zukünftigen CO2-Preisen, die heute noch nicht sicher vorausgesagt werden könnten. Hier sollte der Entwurf weiter verbessert werden, um dem Verbraucher einen echten Mehrwert zu bieten.

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