Verkehrsrecht Nicht jede hohe Tempoüberschreitung ist Vorsatz

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Autofahrer, die zu schnell fahren, müssen zahlen. Wer das Höchsttempo deutlich überschreitet, sieht sich sogar mit dem Vorwurf des Vorsatzes und einer hohen Geldbuße konfrontiert. Ganz so einfach ist die Rechtslage jedoch nicht.

30 km/h sind schnell übertreten - nicht immer mit Vorsatz. Ist es eher Schusseligkeit, fällt das Bußgeld geringer aus.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
30 km/h sind schnell übertreten - nicht immer mit Vorsatz. Ist es eher Schusseligkeit, fällt das Bußgeld geringer aus.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Nach Abzug der Toleranz immer noch mit 16 km/h zu viel in der 30er-Zone unterwegs gewesen: Auch wenn das eine ordentliche Überschreitung ist, dürfen die Behörden darin nicht ohne Weiteres eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit sehen und ahnden. Das Amtsgericht Landstuhl hat nun entschieden, dass im Falle einer sehr niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzung die relative Überschreitung um 40 Prozent oder mehr allein nicht zwingend auf Vorsatz schließen lässt. Über die Entscheidung hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert (Az.: 2 OWi 4211 Js 8201/25).

Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h abzüglich der Toleranz um 16 km/h überschritten. Sie war demnach mit 46 km/h also 53 Prozent schneller unterwegs als erlaubt. Das zugelassene Tempo wurde dreimal ausgeschildert. 

Die zuständige Verwaltungsbehörde war von einem vorsätzlichen Verstoß ausgegangen, weil eine solch deutliche relative Überschreitung regelmäßig auf eine bewusste Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung hindeute. Zudem hatte die Fahrerin sich nicht näher zum Tatvorwurf eingelassen und auch nicht geltend gemacht, die Verkehrszeichen übersehen zu haben. Allerdings legte sie Einspruch ein und die Sache ging vor Gericht.

Mehrere Indizien müssen auf Vorsatz hindeuten

Das Amtsgericht Landstuhl sah in der Geschwindigkeitsüberschreitung allein noch keinen hinreichenden Beweis für vorsätzliches Handeln. Zwar könne bei einer Überschreitung um 40 Prozent oder mehr ein Indiz für Vorsatz vorliegen – dies gelte jedoch nicht unbegrenzt, insbesondere nicht bei sehr niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie 30 km/h.

Um Vorsatz erkennen zu lassen, müssten weitere Indizien vorliegen, etwa ein besonders hohes absolutes Tempo. Diese lagen in dem Fall nicht vor. Auch, dass es mehrere Tempo-30-Schilder gab, belegten demnach nicht zwingend, dass die Fahrerin sich der konkreten Überschreitung bewusst war. Vereinfacht ausgedrückt: Man kann sich bewusst sein, dass nur Tempo 30 erlaubt ist, aber eben nicht, dass man tatsächlich schneller fährt. 

Die Betroffene wurde dementsprechend lediglich wegen fahrlässigen Verhaltens zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt. Bei Vorsatz würde laut DAV in der Regel die doppelte Summe angesetzt, also 140 Euro.

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