Oldtimer-Rechtstipp „Oldtimer-Fake“ einmal anders

Von Steffen Dominsky 2 min Lesedauer

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Wird die Identität eines Oldtimers gefälscht, geht es fast immer ums „nackte Blech“. Bei einem Fall des Oberlandesgerichts Hamm spielte allerdings Papier die Schlüsselrolle. Und kleine, gelbe Pünktchen.

Unfallfrei oder nicht? Gerade bei Oldtimern ist die Überprüfung oftmals ein Ding der Unmöglichkeit.(Bild:  Knoop)
Unfallfrei oder nicht? Gerade bei Oldtimern ist die Überprüfung oftmals ein Ding der Unmöglichkeit.
(Bild: Knoop)

Unter einem „gefakten“ Oldtimer versteht man in der Regel ein Fahrzeug, das in seiner Identität gefälscht oder verfälscht wurde. Also eines, welches durch Um- oder Nachbauten einen Oldtimer nachahmt. Mit einem anderen Ansatz eines „Oldtimer-Fakes“ hatte sich kürzlich das Oberlandesgericht Hamm auseinanderzusetzen: Ein Fahrzeug wird mit Erstauslieferungsdokumenten veräußert – müssen diese Dokumente hierbei im Original vorliegen? Das Gericht musste die Fragen klären, ob und wenn ja welche Möglichkeit besteht nachzuvollziehen, dass Dokumente verfälscht wurden und zu welchem Zeitpunkt das geschehen ist. Außerdem musste das OLG die Frage klären, welche Folgen sich daraus ergeben.

Gelbe Punkte erregen Verdacht

Konkret ging es um ein Fahrzeug eines italienischen Herstellers, das eine Privatperson ohne Gewährleistung mit Erstauslieferungsdokumenten veräußert hatte. „Die Untersuchung der Dokumente durch den Käufer offenbarte jedoch, dass auf einzelnen Seiten der Erstauslieferungsdokumente zum Teil ein System aus gelben Pünktchen aufgedruckt war – sogenannte „Yellow Dots“, berichtet Dr. Götz Knoop, Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist für Oldtimerrecht. Schon die Existenz dieser Punkte ließ den Verdacht aufkommen, dass diese Papierstücke nicht mittels des Druckverfahrens hergestellt wurden, mit dem die Fahrzeugdokumente seinerzeit hergestellt wurden.

Yellow Dots

Yellow Dots sind ein digitales Wasserzeichen. Die allermeisten Farblaserdrucker und -Kopierer drucken einen „Machine Identification Code“ (MIC) in Form gelber Punkte aufs Papier. Der Code kann eine Identifikation des Geräts ermöglichen, mit dem eine Kopie bzw. Druckstück erzeugt wurde, und dadurch Hinweise auf den Ersteller des Schriftstücks geben. Die Markierung besteht aus einem Punktraster, das über das ganze Druckfeld verteilt ist. Die Punkte haben einen Durchmesser von einem Zehntel Millimeter und einen Abstand von etwa einem Millimeter. Sie sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen. Ihre Anordnung enthält die Seriennummer des Gerätes, Datum und Uhrzeit des Druckvorgangs sowie Daten zur Fehlerkorrektur.

Im Fall des OLG Hamm konnte durch die Entschlüsselung des Systems der gelben Pünktchen auf das verwendete Druckgerät geschlossen werden. Aufgrund der Daten dieses Gerätes konnte die zeitliche Vornahme der Veränderung eingegrenzt werden, sodass es gelang, die Veränderung auf den Verkäufer zurückzuführen. „Selbstverständlich würden mangels anderer Vereinbarungen die Erstauslieferungsdokumente als Originale geschuldet. Genau mit diesen wurde das Fahrzeuge aber nicht übergeben, weshalb die Lieferung mangelhaft sei und rückabgewickelt werden könne. Ein Gewährleistungsausschluss spiele hier keine Rolle“, erklärt Götz Knoop. Das Gericht begründete seine bzw. die Ansprüche des Oldtimer-Käufers mit deliktischen Anspruchsgrundlagen. Das heißt, aufgrund der Tatsache, dass der Verkäufer eine (Ver-) Fälschung erstellte, musste das Gericht den Ausschluss nicht berücksichtigen.

Dr. Götz Knoop von der Rechtsanwaltskanzlei Knoop, Albers & Hanke, ist Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist für Oldtimerrecht.(Bild:  Privat)
Dr. Götz Knoop von der Rechtsanwaltskanzlei Knoop, Albers & Hanke, ist Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist für Oldtimerrecht.
(Bild: Privat)

Neu an diesem Gerichtsverfahren ist, dass beim Stichwort „Oldtimer-Fake“ diesmal nicht das Fahrzeug ausschlaggebend für die Auseinandersetzung war, sondern die gelieferten Erstzulassungsdokumente. Das Gericht war also nicht auf metallurgische Untersuchungen des Stahlblechs des Fahrzeugs angewiesen; vielmehr mussten Veränderungen der Fahrzeugpapiere untersucht werden. „Wenn Sie selbst einmal Verdacht hegen sollten, dass Fahrzeugpapieren manipuliert sein könnten, überprüfen Sie diese auf besagte gelbe Pünktchen. Die lassen sich nämlich schon mit der Lupe finden“, so Anwalt Knoop.

 

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