Oldtimer-Nachlass: Klare Regelung erfordert rechtzeitiges Handeln
Nicht wenige Sammler von klassischen Automobilen gehen ihrer Passion nach, bis dass der Tod sie scheidet. Sie sollten sich dennoch frühzeitig Gedanken um ihr Erbe machen. Denn Dauerleihgaben und die Wertermittlung machen den Eigentumsübergang problematisch.
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In den Achtzigern entwickelte sich das, worin viele Liebhaber und Besitzer alter Fahrzeuge heute schwelgen: eine professionelle Oldtimerszene. Wer sich damals einen Klassiker anlachte, der war meist in den Vierzigern, oft in den Fünfzigern. Mit anderen Worten: Zahlreiche Oldiebesitzer haben heute 70 bis 80 Jahre auf dem Buckel – Todesfälle werden zunehmend wahrscheinlich. Der Automobilexperte Johannes Hübner vom Beratungsunternehmen Autoconsult befürchtet, dass es deshalb in den kommenden zehn Jahren zu massiven Marktveränderungen kommen wird.
Den Grund dafür sieht Hübner darin, dass viele der ersten Sammler ihren Nachlass nur bedingt geregelt haben. Nur wenige Oldtimerbesitzer haben ihre Fahrzeuge so dokumentiert, dass ihre Geschichte und die Reihe der Vorbesitzer ebenso ersichtlich ist wie die Nutzung und der Service über die Jahre. Und zu den meisten Fahrzeugen gibt es keine qualifizierten und aktuellen Gutachten. Sobald sich der bisherige Nutzer gesundheitsbedingt etwas weniger um seine Oldies kümmert, ist die Chance auf eine qualifizierte Bewertung gering. Die Folge: Wertvolle Sammlungen werden zu Zufallspreisen angeboten.
Oldtimer sollten rechtzeitig weitergegeben werden
Hinzu kommt, dass die möglichen Erben den kommenden Erblasser in den seltensten Fällen auf seine Preziosen ansprechen. Wer redet mit dem Vater schon gerne über sein Ableben, zumal es um die Verwertung des zu Erbenden geht? „Dabei ist genau dies der einzige Weg, mit dem oft sehr wertvollen Erbe sachgerecht umzugehen“, ist Johannes Hübner der Ansicht. „Und weil zu den klassischen Fahrzeugen auch eine spezifische Expertise gehört, muss gleichzeitig darauf geachtet werden, dass das Wissen um die Eigenheiten und den Unterhalt eines Oldtimers mit weitergegeben wird.“
Deshalb sollten Familienangehörige, gleichermaßen wie bei Immobilien und anderem Vermögen, zusammen mit dem Oldiebesitzer frühzeitig qualifizierte Gutachten anfertigen lassen. Zu jedem Fahrzeug und auch zu Sammlungen von Automobilia sollte eine separate Dokumentation gehören, die ihren Platz im Safe bei den übrigen Vermögensunterlagen hat. In dieser Einzeldokumentation sind alle Daten zum jeweiligen Objekt samt Papieren, Fahrgestellnummern, Vorbesitzerfolge, Fotos und Gutachten zusammenzufassen. Auch dafür gibt es geeignete Beratungsunternehmen, die sich bei Bedarf um die zweifelsfreie Dokumentation kümmern.
Vorsicht bei Schenkungen an Dritte
Sodann sollte die Weitergabe der Automobile bzw. der Automobilia besprochen werden. In Frage kommen Verkauf, Weitergabe unter Wertanrechnung und auch Schenkung in Betracht – Regelungen, die sich bei fachgerechter Durchführung nicht nachteilig auf das sonstige mögliche Erbe auswirken. Eine beratende Begleitung durch Anwalt und Steuerberater ist dabei empfehlenswert. Größere Sammlungen hingegen sollten durch Verfügung und Testament abgesichert werden. Mit ihnen kann der spätere Erblasser detailliert festlegen, was für den Fall von Krankheit oder Tod geschehen soll und auch die zurückbleibenden Lebensgefährten und/oder Kinder bedenken.
Falls gute Freunde bedacht werden sollen, muss dies rechtzeitig, am besten notariell beglaubigt, festgehalten werden, um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass einzelne Objekte etwa an Museen verliehen werden und der Verbleib dieser Fahrzeuge und die Verfügung darüber im Erbfall plötzlich unklar sind. Deshalb sollten auch in solchen Fällen Verfügungen oder Leihverträge erstellt werden.
Wenn Fahrzeuge in der Werkstatt sind
Ganz schwierig ist die Sachlage bei Fahrzeugen, die Dritten etwa zur Reparatur oder Restaurierung überlassen wurden. Denn in den meisten Fällen gibt es keine detaillierten Arbeitsaufträge und dazugehörige Kostenvoranschläge. Im Erbfall wird die Werkstatt ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen, bis die meist nicht zweifelsfrei bezifferbaren Reparaturkosten beglichen sind. „Es hat keinen Sinn, sich vor den Übertragungsregelungen zu drücken“, so Autoconsult-Experte Hübner, „denn je weniger Zeit und Kraft man für diese komplizierten Dinge aufwenden kann, desto nachteiliger für alle Beteiligten kann die Übertragung von Oldtimern, Sammlungen und Automobilia werden.“
Sind die Dinge nicht geregelt, besteht die Gefahr, dass viele wertvolle Fahrzeuge und Memorabilia zum Nachteil der heutigen Besitzer und ihrer Erben vermarktet werden, wenn keine qualifizierte Vorsorge getroffen wurde. Denn – Stichwort Garagengold: Ein Klassiker kann heute leicht mehr wert sein als eine Immobilie. Deshalb sollten Besitzer wie Angehörige bei den Mobilien die gleiche Sorgfalt an den Tag legen, um das Lebenswerk des Sammlers in eine sichere Zukunft zu führen. Ein gutes Beispiel für eine sorgsam geplante und erfolgreiche Weitergabe einer umfangreichen Sammlung ist die von Peter Pichert. Der Toyotahändler aus Bayern hat den Grundstein zum neuen „Toyota Museum“ gelegt.
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