Der Fachbereich des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe traf sich zur diesjährigen Sitzung. Themen waren unter anderem Bewertungskriterien für klassische Fahrzeuge und die neue Qualifikationsstufe „Restaurator des Handwerks“.
Auch die Qualität von Oldtimergutachten war ein Thema bei der diesjährigen Sitzung des Oldtimerausschusses des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe.
(Bild: TÜV Rheinland)
Alle Welt spricht von der energetischen Transformation, von E-Mobilität. Die Zulassungszahlen batterieelektrischer Pkw schnellen nach oben, Länder und Unternehmen unterbieten sich in sogenannten „Verbrenner-Aus“-Plänen. Bei so viel Euphorie kann schnell das eine oder andere automobile Thema sprichwörtlich unter die Räder kommen. Beispielsweise das der Young- und Oldtimer. Genau das zu vermeiden, dafür setzen sich die politischen Vertreter deutscher Young- und Oldtimerinteressen ein, beispielsweise der EU-Politiker Bernd Lange. Der brachte als Mitglied des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) in zahlreichen Gesetzesinitiativen jüngst das automobile Kulturgut explizit mit ein – in 80 Initiativen, um genau zu sein. Unter anderem plädiert Lange dafür, dass zur Nutzung besagten Kulturguts auch die Nutzung der entsprechenden Kraftstoffe (Benzin/Diesel) gehört. Und damit diesen auch unbefristet zugestanden werden muss.
„Wir müssen Young- und Oldtimer und die Interessen aller an diesem Thema Beteiligten der Politik immer wieder in Erinnerung rufen. Sie bei Entscheidungen, Gesetzesinitiativen etc. betonen und einbringen, sonst droht uns, dass man uns übersieht oder vergisst. Und das wäre nicht gut!“, mahnte Andrea Zeus, Vorsitzende des Ausschusses „Oldtimer“ im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bei dessen diesjähriger Sitzung mit Blick auf Bernd Langes Engagement.
Zustand 3 wertvoller als Zustand 1?
Ein nicht minder politisches Thema, über das Zeus den Ausschussmitgliedern berichtete, war die „H-Grenze“ – sprich, ab wann ein Automobil als historisch gelten kann. „Hier wird sich am bestehenden 30-Jahre-Limit nichts ändern“, erklärte die ZDK-Vertreterin. Wie den Medien in jüngster Vergangenheit zu entnehmen war, plädierte der eine oder andere mit teils skurriler Argumentation dafür, dieses anzuheben. Doch daraus wird nichts.
Ebenfalls bleiben wird es bei dem bewährten System der Bewertung von Oldtimern, Stichwort „Zustandsnoten“. „Was aber neu hinzugekommen ist, ist die Möglichkeit für Sachverständige, im Rahmen eines ‚Langgutachtens‘ einen besonderen (im)materiellen Zustand des Fahrzeugs zusätzlich zur Zustandsnote mit einem Ausrufezeichen zu kennzeichnen. Dieses ist als Hinweis für weitere Gutachten beziehungsweise andere Sachverständige zu verstehen“, informierte Andrea Zeus. Somit kann ein Fahrzeug im Zustand 3 durchaus höher bewertet werden als eines im Zustand 1, wenn der historische Wert überwiegt. Exakte „Messinstrumente“ beziehungsweise Maßstäbe als Bewertungskriterien gibt es hier im Kfz-Bereich, anders als in anderen Gewerken, jedoch leider noch nicht.
Betriebe sollten sich digitalisieren
Apropos Sachverständige: Es ist kein Geheimnis, dass es zahlreichen Wertgutachten für klassische Fahrzeuge an Objektivität, Genauigkeit und damit Aussagekraft mangelt. Dieser Tatsache möchte man künftig mit einem ausführlichen Kriterienkatalog für Sachverständige und Überwachungsorganisationen begegnen. Ein Arbeitskreis innerhalb des PAK hat einen solchen in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet. Er wird aktuell überarbeitet und soll Mitte kommenden Jahres erscheinen.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat die Gründung einer „Bundesfachgruppe Denkmalschutz“ in den jeweiligen Fachverbänden angeregt. In der Planungsgruppe „Kultur“ wird Matthias Kemmer, ebenfalls Vorsitzender des ZDK-Ausschusses „Oldtimer“, künftig die Interessen des Kfz-Gewerbes vertreten. Außerdem hat der ZDH die Projektgruppe „Digitalisierung der Restaurierungsdokumentation“ ins Leben gerufen. „Es mangelt aktuell an einheitlichen Prozessen in der Reparaturdokumentation. Genau hier, aber auch bei der konkreten Durchführung von Reparaturen beziehungsweise Restaurierungen, kann die Digitalisierung hilfreich sein, beispielsweise in Form von Videobrillen“, betont Kemmer.
Qualifikation ist Dauerbrenner
Welche Ergebnisse können im Classic Business agierende Kfz-Betriebe aus der Oldtimerstudie der Beratungsgesellschaft BBE nutzen, die Ende letzten Jahres vorgestellt wurde? „Beispielsweise die, dass eine ‚digitale Sichtbarkeit‘ heutzutage unabdingbar ist. So verfügen zahlreiche Fachbetriebe immer noch nicht über einen (adäquaten) Internetauftritt“, beantwortete der Co-Vorsitzende zugleich selbst die Frage. Josef Bliersbach vom gleichnamigen Bosch-Car-Service wies darauf hin, dass Bosch-Classic auch sogenannte Pool-Schulungen im Rotationsverfahren für Interessierte anbietet. Hier können Oldtimerexperten sich unter ihresgleichen austauschen und qualifizieren.
Stand: 08.12.2025
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Um die Defizite aktueller Kfz-Mechaniker beziehungsweise -Mechatroniker im Hinblick auf klassische Fahrzeuge ging es bei einer anschließenden Diskussion. So sollen möglicherweise Vorabprüfungen und -qualifikationen bei den Oldtimerkursen der TAK für ein höheres und gleichmäßiges Eingangsniveau der Teilnehmer sorgen. Eine Arbeitsgruppe innerhalb des Oldtimerausschusses wird sich künftig explizit mit dem Thema „Qualifikation“ und „Weiterbildung“ befassen.
Feuerrotes Servicemobil zu vergeben
Positives konnten die beiden Ausschussvorsitzenden im Fall „Oldtimerrestaurator“ berichten. Aktuell haben sich bereits neun Interessenten für die neue Qualifikationsstufe im Kfz-Handwerk angemeldet. Der erste Teil der Ausbildung soll im kommenden Frühjahr an der staatlichen Fachschule für Farb- und Lacktechnik in München starten. Der Restaurator des Handwerks wird in Form eines Stipendiums mit 3.000 Euro gefördert. Ebenfalls im kommenden Jahr soll wieder ein vom ZDK in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbau (ZKF) initiierter Oldtimerkongress stattfinden. Als Plattform für diesen soll Anfang September 2022 die Automechanika in Frankfurt dienen.
Last but no least diskutierte der 2021er-Oldtimerauschuss über das „Oldtimer-Servicemobil“ des ZDK. Über viele Jahre und zahlreiche Oldtimerrallyes hinweg diente dieses als Service- und Werbefahrzeug für den Verband beziehungsweise das gesamte Kfz-Gewerbe. Mittlerweile ist das ehemalige Feuerwehrfahrzeug allerdings sichtbar in die Jahre gekommen – technisch hingegen ist es auf der Höhe der Zeit und voll fahrbereit. Deshalb plant der ZDK, es im Rahmen eines Arbeitsprojekts zu stiften beziehungsweise zu verlosen. „Wir wollen gezielt jüngere Menschen innerhalb des Gewerbes animieren aus dem feuerroten Servicemobil etwas zu machen, es beispielsweise im Rahmen eines Roadtrips zu nutzen, der dann digital geteilt wird“, erklärt Andres Zeus die Idee. Auch eine Versteigerung oder ein Verkauf mit anschließender Spende des Ertrags für einen gemeinnützigen Zweck sei denkbar. Wer ein Idee für die künftige Nutzung des Servicemobils hat, darf sich gerne an Andres Zeus wenden.