Onlinebörsen: Verordnung soll gewerbliche Nutzer schützen

Von Yvonne Simon

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Die sogenannte Platform-to-business-Verordnung soll gewerbliche Nutzer künftig stärker vor der Marktmacht von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen schützen – dazu gehören auch Börsen wie Autoscout 24 und Mobile.de.

(Bild:  gemeinfrei)
(Bild: gemeinfrei)

Online-Plattformen müssen Händlern gegenüber künftig transparenter agieren. Am 12. Juli 2020 tritt EU-weit die sogenannte Platform-to-business-Verordnung in Kraft. Sie soll gewerbliche Nutzer stärker vor der Marktmacht von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen schützen, wozu unter anderem Börsen wie Autoscout 24 und Mobile.de gehören. Darauf weist Rechtsanwalt Jürgen Creutzig von der Kanzlei Creutzig & Creutzig hin.

Praktiken wie intransparente Sperrungen und Kündigungen von Accounts, einbehaltene oder verzögerte Zahlungen und unverhältnismäßige Haftungsregelungen müssen dann eingestellt werden, so Creutzig. „Künftig müssen die Plattformbetreiber im Einzelnen begründen, unter welchen Umständen einzelne Waren oder Dienstleistungen von Händlern eingeschränkt oder Händler sogar gesperrt werden“. Die Betreiber müssten künftig einen Kriterienkatalog in ihre AGBs aufnehmen.

Daraus muss unter anderem auch hervorgehen, wie das Ranking in der Produkt- beziehungsweise Fahrzeugsuche gebildet wird. Außerdem muss es ein Beschwerdemanagement-System geben. Darüber sollen sich Händler intern gegen Verstöße gegen die Verordnung vorgehen können. „Bei dieser Verordnung hat sich der Schutz der Nutzer endlich durchgesetzt“, kommentiert Creutzig.

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