Abgasuntersuchung Partikelzählung: genaue Informationen „voraussichtlich im Oktober“

Von Nick Luhmann

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Da das neue Messverfahren für Euro-6-/VI-Dieselfahrzeuge nicht wie geplant zum 1.1.2023 flächendeckend eingeführt werden kann, plant das Bundesverkehrsministerium eine Übergangsregelung. Alle Untersuchungsstellen sollten bis spätestens 1.11. einen Partikelzähler bestellt haben.

(Bild:  picture alliance/dpa)
(Bild: picture alliance/dpa)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich erstmals zu der Übergangsregelung geäußert, mit der die Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) für Euro-6-/VI-Dieselfahrzeuge ab dem 1.1.2023 eingeführt werden soll. Wie berichtet kann das neue Prüfverfahren im Rahmen der AU nicht ohne weiteres fristgerecht starten – zumindest nicht flächendeckend. Ursache ist die vorherrschende mangelhafte Versorgung mit bauartzugelassenen und kalibrierten Partikelzählern an die berechtigten Untersuchungsstellen. Als Gründe führt das BMDV die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg sowie eine angespannte Bauteilesituation an.

Wie die Übergangsregelung konkret aussehen soll, ist, Stand Heute, noch offen. „Voraussichtlich im Oktober“ möchte das Bundesverkehrsministerium eine „restriktive gefasste Übergangslösung“ veröffentlichen. Was allerdings bekannt ist: AU-Werkstätten, wie die Prüfstellen der Überwachungsorganisationen werden sich nur auf eine mögliche Übergangsfrist berufen dürfen, wenn sie bereits bis zum 1. November die verbindliche Bestellung eines Partikelzählers vorlegen können. Nur dann können sie über den 1.1.2023 hinaus für einen begrenzten Zeitraum Abgasuntersuchungen an besagten Dieselfahrzeugen, wie bisher, mittels Trübungsmessung durchführen. Für die AU-anerkannten Werkstätten soll eine solche Bestellung laut Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) im AU-Programm „AÜK Plus“ hinterlegt werden.

Der ZDK begrüßt das Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums und rät allen AU-Werkstätten, die ab dem 1.1.2023 auch Abgasuntersuchungen an Euro-6-/V-Dieselfahrzeugen durchführen wollen, schon jetzt zu prüfen, welches Partikelzählgerät sie bestellen möchten. Nachdem Ende August der erste Gerätehersteller eine Baumusterprüfbescheinigung für seinen Partikelzähler von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erhalten hat, werden aller Voraussicht noch weitere Geräteherstelle ein PTB-Zulassung in diesem Jahr erhalten.

 

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