Abgasuntersuchung Partikelzählung startet am 1. Juli

Von Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Bundesregierung und Länder sehen die flächendeckende Verfügbarkeit von Partikelzählgeräten als gegeben an. Nun soll es am 1. Juli tatsächlich mit der neuartigen Abgasuntersuchung losgehen.

Ab 1. Juli Alltag in der Werkstatt: Abgasmessung bei  modernen Dieselmotoren mit einem Partikelzählgerät – hier von AVL Ditest.(Bild:  Dominsky – »kfz-betrieb«)
Ab 1. Juli Alltag in der Werkstatt: Abgasmessung bei modernen Dieselmotoren mit einem Partikelzählgerät – hier von AVL Ditest.
(Bild: Dominsky – »kfz-betrieb«)

Die Abgasuntersuchung (AU) von modernen Dieselfahrzeugen wird auf eine neue technische Basis gestellt. Ab dem 1. Juli soll die Rußemission von Euro-6-/VI-Dieselfahrzeugen nicht mehr per Trübungsmessung, sondern ausschließlich durch eine Zählung der ausgestoßenen Partikel gemessen und bewertet werden. Die Einführung dieser neuen Technik war mehrmals verschoben worden: Zuletzt platzte der Termin 1. Januar 2023 wegen mangelnder Verfügbarkeit bauartzugelassener und kalibrierter Partikelzählgeräte in den berechtigten Untersuchungsstellen.

Die Bundesregierung hatte damals darauf verzichtet, einen neuen festen Stichtag zu verkünden, sondern wollte die Partikelzählung erst dann einführen, wenn eine flächendeckende Verfügbarkeit der PN-Messgeräte (Particle Number) gegeben ist. Am 21. April traf sich nun die die Arbeitsgruppe zur Bewertung und Beurteilung der Verfügbarkeit der PN-Messgeräte des Bundesverkehrsministeriums unter Beteiligung der Landesverkehrsbehörden und stellte fest, dass die nötigen Rahmenbedingungen nun vorhanden sind. Rund 17.000 PN-Messgeräte stehen für die Abgasuntersuchung bereit (11.000 Geräte bei den Prüforganisationen Dekra und TÜV, jeweils 500 bei GTÜ und KÜS sowie weitere 5.000 bei AU-Werkstätten bzw. auf Lager bei den Großhändlern). Weitere 3.000 bis 4.000 Einheiten könnten monatlich geliefert werden.