Marktmacht missbraucht Peugeot Österreich muss Millionen-Strafe zahlen

Von Jens Rehberg 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Josef Büchl hatte als erster Autohändler Europas den Mut, seinen Hersteller für die in der Branche üblichen unfairen Geschäftspraktiken vor Gericht zu stellen. Peugeot Österreich wurde 2020 dafür verurteilt. Jetzt kam ein Bußgeldbescheid hinterher.

(Bild:  Rehberg / VCG)
(Bild: Rehberg / VCG)

15 Millionen Euro muss die Stellantis-Importeursniederlassung in Österreich dafür bezahlen, dass der Hersteller seine marktbeherrschende Stellung gegenüber einem Vertriebspartner missbräuchlich ausgenutzt hatte. Bereits vor vier Jahren hatte das Wiener Kartellgericht geurteilt, dass die Peugeot-Importeurstochter gegen das Verbot des Marktmachtmissbrauchs verstoßen hat. Jetzt hat die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Kartellgericht die Verhängung „einer angemessenen Geldbuße“ durchgesetzt. Der Hersteller legte keinen Widerspruch ein – damit ist das Verfahren abgeschlossen.

In dem ursprünglichen Verfahren wurden folgende Praktiken des damaligen PSA-Importeurs beanstandet:

  • dass der Importeur den Händler wirtschaftlich zur Teilnahme an Vertriebsaktionen zwingt und damit dessen Freiheit bei der Preisgestaltung beim Endkunden beschränkt,
  • dass Prämienzahlungen des Importeurs von Kundenzufriedenheitserhebungen abhängen,
  • dass die Händlermarge dadurch unter Druck gerät, dass die Verkaufsziele zu hoch angesetzt sind und die Niederlassungen des Importeurs mit kaum darstellbaren Preisen am Markt agieren,
  • dass aufwendige Kontrollsysteme sowie eine nicht kostendeckende Vergütung die Garantie- und Gewährleistungsarbeiten für die Händler unrentabel machen,
  • und dass der Importeur den Händlern die Kosten für Mystery Shopping und Service-Audits aufbürdet.

Gegen diese Entscheidung hatte Peugeot zunächst Berufung eingelegt. Das österreichische Kartellobergericht bestätigte das Urteil im Frühjahr 2021 jedoch in den wesentlichen Punkten und forderte Peugeot auf, die Missstände innerhalb von drei Monaten abzustellen. Auf eine aktuelle Anfrage des „Standard“ hin betonte Stellantis, der Importeur sei dieser Aufforderung damals unmittelbar gefolgt und habe die Missstände abgestellt.

Dieser scheinbare Erfolg des Verfahrens wurde von Branchenexperten allerdings nicht lange nach dem obergerichtlichen Beschluss infrage gestellt. Peugeot hätte zwar wie gefordert reagiert, jedoch sei das Geschäftsmodell unter dem Strich für die Partner nicht deutlich fairer oder ertragreicher geworden – es sei vom Importeur lediglich insoweit angepasst worden, dass es in Bezug auf das bestehende Urteil nicht weiter angreifbar gewesen sei.

Zudem kämpfen die Söhne von Josef Büchl laut einem Bericht des österreichischen Fachblattes „Auto & Wirtschaft“ nach wie vor um finanziellen Ausgleich des Schadens, der entstanden sei, nachdem der Importeur den Vertriebsvertrag des Autohauses Büchl gekündigt hatte.

(ID:50173237)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung