Volkswagen-Rückruf Probleme bei ID-4 und Q4 E-Tron

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Zwar meldet das KBA eine mögliche Fehlfunktion der Feststellbremse. Es geht aber wohl eher um ein Anzeigeproblem der korrekten Fahrstufe.

Unter anderem der ID-4 benötigt ein Software-Update.(Bild:  Seyerlein/VCG)
Unter anderem der ID-4 benötigt ein Software-Update.
(Bild: Seyerlein/VCG)

Der Volkswagen-Konzern ruft eine sechsstellige Stückzahl der Elektromodelle ID-4 und Q4 E-Tron (inkl. Sportback) zurück. „Die Feststellbremse des Fahrzeugs funktioniert unter bestimmten Umständen nicht richtig“, warnt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Blickt man auf die Verlautbarungen anderer Behörden, so scheint das Problem aber weniger die Bremse zu sein. Vielmehr kann ein Softwareproblem im Bremssteuergerät dazu führen, dass die Automatikstellung „N“ nicht im Kombiinstrument angezeigt wird.

Bemerke der Fahrer den Leerlauf im Getriebe nicht, könne das Fahrzeug bei fehlender Nutzung der (Feststell-)Bremse wegrollen. Dem KBA zufolge sind zwei Schadensereignisse ohne Personenbeeinträchtigung bekannt. Vor dem Verlassen des Fahrzeugs sei daher bis zur Durchführung der Abhilfemaßnahme unbedingt auf das Aufleuchten der roten Parkbremsleuchte im Kombiinstrument zu achten.

Vorgesehen ist ein Software-Update für das Bremssteuergerät, bei Audi für die Modelljahre 2022 und 2023, bei VW zusätzlich noch 2021. Umfänge liegen bisher nur zum Ingolstädter Aktionscode „454R“ vor. Der umfasst laut Flensburg weltweit rund 110.000 Audi-Stromer, davon 22.100 in Deutschland. Zur VW-Kennung „97H3“ gibt es noch keine Stückzahlangaben. Ebenso ist noch unklar, ob auch der Skoda Enyak von dem Problem betroffen ist.

(ID:50377796)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung