Finanzielle Prüfung Worauf Unternehmen bei Kurzarbeitergeld und Corona-Hilfen jetzt achten müssen

Von Silvia Lulei 6 min Lesedauer

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Droht Unternehmen der Kollaps, weil sie Kurzarbeitergeld und Corona-Hilfen zurückzahlen müssen? Ende Juni 2023 sind die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld ausgelaufen. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft nun, ob es sich die Gelder von der Überbrückungshilfe I aus der Corona-Zeit wieder zurückholen kann.

Bis zum 30.6.2023 nussten Unternehmen eine Schlussabrechnung für erhaltene Corona-Hilfen machen. Zudem droht eine Prüfung wegen des Kurzarbeitergeldes. Eine undankbare Aufgabe für Unternehmen, die aber nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.(Bild:  Foto von Scott Graham auf Unsplash)
Bis zum 30.6.2023 nussten Unternehmen eine Schlussabrechnung für erhaltene Corona-Hilfen machen. Zudem droht eine Prüfung wegen des Kurzarbeitergeldes. Eine undankbare Aufgabe für Unternehmen, die aber nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.
(Bild: Foto von Scott Graham auf Unsplash)

Die Fachanwälte Joachim Zobel und Alexander von Saenger von der Kanzlei Schultze & Braun rechnen damit, dass für viele Unternehmen beim Thema Kurzarbeitergeld die härteste Prüfung noch bevorsteht. Denn zum 30. Juni 2023 liefen die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld aus. Außerdem geht es um die Prüfung und mögliche Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie profitierten viele Unternehmen von den Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld – so manches Unternehmen wäre ohne die ermöglichte Kurzarbeit sicherlich nicht mehr am Markt. „Jetzt stehen allerdings die Überprüfungen des beantragten und vorläufig bewilligten Kurzarbeitergeldes an, und darauf sollten sich Unternehmen administrativ und finanziell vorbereiten“, sagt Joachim Zobel.