Rechtsexperte: VW- und Audi-Händler müssen sofort handeln

Autor / Redakteur: Christoph Seyerlein / Joachim von Maltzan

Die VW- und Audi-Pläne, einige Geschäftsfelder aus dem Handel abzuziehen, haben im Netz gewaltig eingeschlagen. Rechtsexperte Christian Genzow schildert, welche Optionen er nun für die betroffenen Händler sieht.

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Seit einer Woche rumort es im Händlernetz von VW und Audi gewaltig. Grund ist das Vorhaben des Herstellers, die Partner in ihrem Neuwagengeschäft künftig deutlich einzuschränken. Gegenüber »kfz-betrieb« äußerte sich nun Prof. Christian Genzow, Branchenanwalt und Experte für automobiles Vertriebs- und Vertragshändlerrecht in Deutschland, welche Möglichkeiten die Händler in der aktuellen Situation aus seiner Sicht haben.

Laut Genzow ist eine einseitige Abänderung der Verträge rechtlich nicht zulässig. Der Hersteller kann den Händlern also nur neue Verträge zur Unterzeichnung anbieten und ihnen für den Fall, dass sie sich weigern, mit einer Kündigungsfrist von einem oder zwei Jahren kündigen. Eine einjährige Kündigungsfrist setzt eine Strukturveränderung voraus, die zweijährige Kündigungsfrist, dass die Kündigung mit kartellrechtlichen Grundsätzen im Einklang steht.

Die einzig denkbare Kündigungsschranke sind Genzow zufolge letztlich die Investitionen, die der Partner auf Veranlassung des Herstellers und im Vertrauen auf eine langjährige Zusammenarbeit getätigt hat. „Leider ist hier die Rechtsprechung noch nicht einheitlich und weist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle hinsichtlich eines damit einhergehenden Kündigungsschutzes auf“, so Genzow. Einige Gerichte ließen Investitionsersatz statt Kündigungsschutz zu, andere Gerichte verneinten sogar beides. „Folglich sollte kein Händler darauf vertrauen, dass ihm gegenüber eine Kündigung nicht durchsetzbar ist“, warnt Genzow.

Änderungen im Händlernetz auch für VW teuer

Die Frage, in welchem Umfang nachvertragliche Ansprüche bestehen, insbesondere Ausgleichsansprüche und Rücknahme der Vertragsware, bleibt von der aktuellen Situation unberührt. „Änderungen im Händlernetz werden daher nicht nur den Handelspartnern, sondern auch den Hersteller teuer zu stehen kommen“, sagt Genzow.

Aus seiner Sicht kann es dennoch zu massiven Einschnitten im Händlernetz kommen. „Die fortschreitende Digitalisierung wird mehr als bisher dazu führen, dass der Hersteller das Autogeschäft übernimmt, zumal alle Automobilhersteller wegen der Elektrofahrzeuge mit einem deutlichen Rückgang im Ersatzteilvolumen rechnen“, schätzt der Jurist. Diesen Rückgang wolle der VW-Konzern offenbar durch Übernahme des Fahrzeugvertriebs kompensieren.

Auch die Absicht von Audi, einen großen Teil des Großabnehmergeschäftes an sich zu ziehen, insbesondere den sogenannten Acht-, Neun- und Zehn-Prozent-Bereich, bestätige dies. Zudem dürfen nicht mehr sämtliche Händler Premiumfahrzeuge vertreiben. „Deshalb ist die Schätzung des VW-Audi-Partnerverbands, dass die Änderungen bis zu 80 Prozent des aktuellen Geschäfts betreffen können, keineswegs unrealistisch“, sagt Genzow.

Der Anwalt rät den Partnern nun dazu, geschlossen zu agieren und eine eigene Strategie zu entwickeln. Allerdings muss das in seinen Augen sofort geschehen. „Derzeit kann der VW-Konzern noch nicht ohne den Handel. Wie dies nach neuen Verträgen aussieht, ist völlig offen“, so Genzow.

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