Rundfunkbeiträge belasten Kfz-Gewerbe extrem

Autor / Redakteur: Christoph Baeuchle / Christoph Baeuchle

Köln verweigert die Zahlung, Rossmann klagt - Deutschland läuft Sturm gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Auch die Kfz-Branche. »kfz-betrieb« hat nachgefragt, warum die Kosten bis zu 150 Prozent steigen können .

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(Foto: Daimler)

Redaktion: Herr Dilchert, seit Jahresbeginn sind neue Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fällig. Wie wirkt sich die Umstellung auf das Kfz-Gewerbe aus?

Ulrich Dilchert: Die Rundfunkbeiträge belasten die Kfz-Betriebe zum Teil deutlich. Mehrbelastungen im hohen zweistelligen Prozentbereich sind nicht selten. Wie die ZDK-Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen deutlich kritisierte, sind insbesondere größere Betriebe oder Gruppen mit hohem Fahrzeugbestand von den neuen Beiträgen extrem belastet.

Können Sie dies an einem konkreten Beispiel näher erläutern?

Uns liegen die Zahlen einer größeren Autohandelsgruppe vor. Diese hat im vergangenen Jahr Rundfunkgebühren in Höhe von rund 39.000 Euro bezahlt. Nach der Neuregelung fällt im Jahre 2013 ein Beitrag in Höhe von 105.000 Euro an. Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund 66.000 Euro.

Der Verband hat für Kfz-Betriebe Sonderkonditionen ausgehandelt. Nützen diese nichts?

Die vom ZDK ausgehandelten Sonderkonditionen sehen vor, dass Tages- und Händlereigenzulassungen bei der Berechnung der Anzahl der Fahrzeuge außer Betracht bleiben. Je nach Anzahl dieser Fahrzeuge bringen diese Sonderkonditionen nicht unerhebliche Vorteile. Hätte es diese Sonderkonditionen nicht gegeben, würden die Rundfunkbeiträge – je nach Anzahl der Tageszulassungen – noch weitaus höher ausfallen.

Waren die steigenden Kosten nicht zuvor absehbar?

Im Zuge der Diskussion um die Neuregelung hatte der ZDK einen Gebührenvergleichsrechner veröffentlicht. Daraus konnte man die nun eingetretenen Auswirkungen bereits ableiten, obwohl damals die ausgehandelten Sonderkonditionen noch nicht berücksichtigt waren. Trotz Vorlage dieser Zahlen war die Politik nicht davon abzubringen, den Beitrag anhand der Betriebsstätten, der Zahl der Mitarbeiter und der Zahl der Kraftfahrzeuge festzulegen. Im Vordergrund standen ausschließlich die fiskalischen Interessen, die Mehrbelastungen verschiedener Branchen wurden aus unserer Sicht negiert.

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