Schadenersatz nur mit konkretem Nachweis

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Eine Schadenschätzung anhand der Fraunhofer-Erhebung lehnte das AG Landau in der Pfalz ganz klar ab. In diesem Zusammenhang betonte das AG Landau in der Pfalz vor allem, dass die Ergebnisse dieser Schätzgrundlage weniger ortsnah als bei dem Schwacke-AMS seien, weil sich die Ergebnisse auf eine zweistellige Zuordnung von Postleitzahlen beschränkten, während dem Schwacke-AMS Ermittlungen in dreistelligen Postleitzahlengebieten zugrunde lägen. Gerade dies sei allerdings auch ein wesentlicher Faktor, wie der BGH (vergleiche NJW 2006, Seite 2320) vergleichbar im Zusammenhang mit der Ermittlung des Restwertes von Unfallfahrzeugen immer wieder betont habe.

Im Hinblick auf die An- und Abmeldekosten sah das AG Landau in der Pfalz allerdings einen Anspruch des Klägers über die bereits bezahlten 60,00 Euro hinaus nicht als gegeben an. Hier ging das AG Landau in der Pfalz davon aus, dass der Schaden nur bei konkretem Nachweis zuzusprechen gewesen wäre. Da die Klägerseite derart konkrete Nachweise nicht vorlegte, sprach es den weitergehenden Betrag nicht zu.

Im Hinblick auf den geforderten Restwert des im Tank verbliebenen Benzins stellte das AG Landau in der Pfalz fest, dass dieser Schaden grundsätzlich zu ersetzen wäre, allerdings habe die Klägerseite zur verbliebenen Menge an Benzin im Tank und auch zum aktuellen Benzinpreis nicht ausreichend vorgetragen. Auch dahingehend lehnte mithin das AG Landau in der Pfalz einen weitergehenden Anspruch auf Klägerseite ab.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des AG Landau in der Pfalz bestätigt den Schwacke-Mietspiegel. Darüber hinaus stellt es fest, dass auch der pauschale Aufschlag gemäß § 287 Abs. 1 ZPO geschätzt werden kann. Auch dahingehend hat der Tatrichter einen erheblichen Ermessenspielraum. Konsequent verweist es auf die Rechtsprechung des BGH, welche eine Schadenschätzung anhand dieser Kriterien ausdrücklich favorisiert.

Interessant für die Praxis sind auch die weiteren Aussagen des Gerichts. Grundsätzlich werden die An- und Abmeldepauschale wie auch die Benzinpauschale, welche bei der Schadenregulierung häufig übersehen wird, ersetzt. Im konkreten Fall scheiterte die Durchsetzung lediglich am nicht ausreichenden Vortrag auf Klägerseite. Der Fall zeigt wieder einmal sehr deutlich, wie wichtig die anwaltliche Vertretung auch in vermeintlich eindeutigen Schadenfällen ist.

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