RDKS für Lkw
Sensoren sind Sondermüll
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Hinter der Pflicht, nun auch Nutzfahrzeuge mit Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) auszustatten, stehen die ECE-Regelung R141 und die EU-Verordnung 2019/2144. »kfz-betrieb« erklärt alle Details und beantwortet die Frage, wie verbrauchte Sensoren zu entsorgen sind.
Rückblende: Die ursprüngliche europäische Rechtsvorschrift für RDKS in Straßenfahrzeugen wurde 2009 mit der ECE-Regelung R64 erlassen. Sie steht in Verbindung mit der Verordnung 661/2009 und betrifft Fahrzeuge der Klasse M1, also Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Darin eingeschlossen sind Geländewagen und Wohnmobile. Demnach müssen seit dem 1. November 2012 alle neu typgenehmigten und seit dem 1. November 2014 alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 mit RDKS ausgestattet sein.
Zurück in die Gegenwart: Heute sind es die ECE-Regelung R141 als Fortschreibung der Regelung R64 und die EU-Verordnung 2019/2144, die neben anderen Sicherheitssystemen auch die Pflicht zur Ausstattung weiterer Fahrzeuge mit RDKS beinhalten. Konkret betrifft das Fahrzeuge dieser Klassen:
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