VW-Rückruf Sitzkontrolle bei ID-4 und ID-7

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

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Bei über 11.000 BEVs aus Wolfsburg können die Vordersitzlehnen bei einem Unfall offenbar instabil werden. Etwa 4.000 Einheiten müssen in deutsche Vertragsbetriebe.

Hierzulande müssen Tausende ID-4-Modelle in die Vertragswerkstätten.(Bild:  Volkswagen)
Hierzulande müssen Tausende ID-4-Modelle in die Vertragswerkstätten.
(Bild: Volkswagen)

Der Volkswagen-Konzern ruft weltweit über 11.100 Einheiten des ID-4 und ID-7 zurück, davon rund 4.000 auf dem Heimatmarkt. Bei den zwischen Ende August 2022 und Mitte April 2024 gebauten Elektroautos müssen die Vertragsbetriebe die Vordersitze kontrollieren. Ansonsten könne im Falle eines Unfalls eine erhöhte Verletzungsgefahr bestehen, warnt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit Montag.

Demnach könne eine fehlerhafte Verschraubung zwischen Sitzlehne und Sitzwanne zu einem unzureichenden Rückhalt der Sitzlehne führen, heißt es in der Fehlermeldung der Behörde. Bei betroffenen Fahrzeugen müssen daher die Schrauben an beiden Vordersitzlehnen ausgetauscht werden.

Angaben zur Dauer der Maßnahme liegen noch nicht vor. Fragen zur Reparatur, die intern unter dem Kürzel „72Y1“ firmiert, können aber an die Hersteller-Hotline unter der Rufnummer 0800 - 8655792436 gerichtet werden. Gleichartige Fehlermeldungen zu den anderen Konzernmarken sind bislang nicht bekannt.

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