„Sofort verfügbar“ heißt nicht sofort einpacken

Von autorechtaktuell.de

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Auch ein als „sofort verfügbar“ beworbener Neuwagen kann durchaus eine gewisse Lieferzeit haben. Eine derartige Aussage ist folglich auch nicht irreführend.

(Foto:  Archiv)
(Foto: Archiv)

Auch ein Neuwagen, der im Internet als „sofort verfügbar“ beworben wird, kann durchaus eine gewisse Lieferzeit haben. So hat das Landgericht (LG) Bochum in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Urteil vom 22.12.2011, AZ: 14 O 189/11) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Händler (Kläger) im Internet einen Kia Sorento beworben und unter Verfügbarkeit „sofort“ angegeben. Weiter unten in der Fahrzeugbeschreibung hieß es: „Die tatsächliche Lieferzeit kann von der oben angegebenen abweichen. Für die Anfrage des genauen Liefertermins kontaktieren Sie uns bitte“.

Daraufhin mahnte ein anderer Händler (Beklagter) der gleichen Marke seinen Kollegen wegen wettbewerbsrechtlicher Internetwerbung ab. Der Kläger jedoch wies die Abmahnung als unbegründet zurück und begehrte in seiner Klage die Feststellung, dass keine Irreführung gegeben sei und dem Beklagten kein Recht auf Unterlassung und Schadenersatz zustehe.

Das Landgericht Bochum hatte nun im Rahmen einer negativen Feststellungsklage über die Frage zu entscheiden, ob ein im Internet als „sofort verfügbar“ beworbenes Neufahrzeug noch eine Lieferzeit haben kann. Das Gericht gab dem Kläger im Ergebnis recht. Begründung: „Die Abmahnung ist unbegründet, da keine Irreführung des Verkehrs vorliegt.“

Auszüge aus der Urteilsbegründung

„Soweit der Kläger in seiner Werbung unter Verfügbarkeit „sofort“ aufführt und später auf eine mögliche Abweichung der Lieferfrist hinweist, scheidet eine Irreführung des Kunden aus. Die Begriffe „Verfügbarkeit“ und „Lieferzeit“ haben unterschiedliche Bedeutung, was auch für den Kunden ohne weiteres verständlich ist....

Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass der Kunde, der unter Verfügbarkeit “sofort” sieht, davon ausgeht, dass ein Fahrzeug vorrätig ist, sodass ein Kauf schnell vonstattengehen kann. Denn ein Kunde weiß auch um die Problematik, dass im Neuwagenkauf bei nicht verfügbaren Fahrzeugen über Bestellungen eine erheblich längere Wartezeit einzukalkulieren ist. Darüber hinaus weiß der Neuwagenkunde, dass Fahrzeuge, auch wenn sie verfügbar sind, nicht wie andere Waren unmittelbar mitgenommen werden können, da sie zumindest zugelassen werden müssen und darüber hinaus auch andere Umstände wie Sonderwünsche des Kunden oder schlicht das Entwachsen eines Neuwagens eine gewisse Zeit beansprucht....

Von daher ist es für den Neuwagenkunden nicht irreführend, wenn er erfährt, dass ein sofort verfügbares Fahrzeug gleichwohl eine gewisse Lieferzeit hat, die er nachfragen kann.“

Praxis

Immer wieder wird rund um die Angabe von Lieferzeiten gestritten und abgemahnt. Die beiden Begriffe „Verfügbarkeit“ und „Lieferzeit“ werden häufig in einen Topf geworfen. Dabei besagen sie doch etwas ganz Unterschiedliches. So soll mittels der „Verfügbarkeit“ die Frage geklärt werden, ob die Ware beim Händler vorrätig ist. Demgegenüber trifft die „Lieferzeit“ eine Aussage dazu, bis wann der Kunde mit der Lieferung der Ware rechnen kann. Es kann auch ein „sofort“ verfügbarer Pkw durchaus eine gewisse Lieferzeit haben und muss nicht automatisch zur sofortigen Mitnahme bereit stehen.

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