Fahrzeugdatenzugang Stellantis endgültig gescheitert

Von Steffen Dominsky 1 min Lesedauer

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Freie Werkstätten sind uneingeschränkt berechtigt, für Reparaturen auf essenzielle Fahrzeugdaten zuzugreifen. Deshalb hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Fahrzeugherstellers Stellantis gegen die Nichtzulassung seiner Revision gegen vorangegangene Urteile abgewiesen.

Dass freie Werkstätten uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugsystemen via OBD-Dose bekommen müssen, hat jetzt auch der Bundesgerichtshof entschieden.(Bild:  ProMotor/T.Volz)
Dass freie Werkstätten uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugsystemen via OBD-Dose bekommen müssen, hat jetzt auch der Bundesgerichtshof entschieden.
(Bild: ProMotor/T.Volz)

Am 25. September hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde des Fahrzeugherstellers Stellantis gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen, das unabhängigen Werkstätten den uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugdaten garantiert. Darauf weist der Mutterkonzern von Carglas, Belron, in einer Mitteilung hin. Die Entscheidung des BGH bekräftige zwei frühere Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die jeweils klarstellen, dass von Fahrzeugherstellern verhängte Beschränkungen beim Zugang zu Fahrzeugdaten illegal sind, so der Glas-Fastfitter. Mit seiner Entscheidung sendet der Bundesgerichtshof eine eindeutige Botschaft: Das Recht der Verbraucher auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt ist klar definiert und von zentraler Bedeutung – jegliche Versuche, dieses Recht einzuschränken, sind abzulehnen.

Stellantis (Fiat-Chrysler) hatte als Erster damit begonnen, Dritten den Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) mittels Security Gateway zu verwehren. Einen solchen benötigen Unternehmen im Segment „Scheibentausch“, um Fahrerassistenzsysteme, allen voran Windschutzscheibenkameras, zu rekalibrieren. Belron begrüßt die Klarstellung der Gerichte, dass der Zugang zur OBD-Schnittstelle so gestaltet werden kann, dass einerseits die Cybersicherheit gewährleistet und andererseits Rekalibrierungen ermöglicht werden. So haben die Automotive-Cybersecurity-Experten vom Unternehmen Cyres festgestellt, dass Bedingungen für ADAS-Rekalibrierungen in Bezug auf etwaige Cybersicherheitsrisiken weder angemessen noch verhältnismäßig sind, wenn bewertet wird, ob Fahrzeughersteller eine Zugangsbeschränkung rechtfertigen können.

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