Steuerhinterziehung: Autohändler muss fast vier Jahre ins Gefängnis

Von Jakob Schreiner Autor Name

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Ein Autohändler aus Dingolfing muss für knapp vier Jahre hinter Gitter, weil er sich mit 270 gefälschten Einkaufsrechnungen aus über 615 Fahrzeuggeschäften rund vier Millionen Euro Vorsteuer vom Fiskus erschlichen hat.

(Bild:   / CC0)
(Bild: / CC0)

Das Landgericht (LG) Landshut hat einen 54-jährigen Autohändler zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Mann wurde wegen 23 Fällen der vollendeten und einem Fall der versuchten Steuerhinterziehung sowie für 270 Urkundenfälschungen verurteilt, wie das „Wochenblatt“ auf seinem Onlineportal berichtete. Der Mann hatte sich bei den Finanzämtern in Dingolfing und Deggendorf durch gefälschte Umsatzsteuererklärungen rund vier Millionen Euro erschlichen.

Laut dem LG Landshut ließ sich der verurteilte Autohändler zwischen 2005 und 2014 die Vorsteuer von gefälschten Einkaufsrechnungen für gebrauchte Pkw vom Fiskus zurückerstatten. Die Fahrzeuge, vorzugsweise von BMW, Mercedes und Audi, verkaufte er anschließend mit einem geringen Aufschlag im Rahmen umsatzsteuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen an verschiedene Abnehmer aus Italien.

Dabei habe es sich laut dem Gericht in 615 Fällen um reine „Papiergeschäfte“ gehandelt – die Fahrzeuge haben nie existiert und folglich ist der Vorsteuerabzug beim Einkauf der Wagen auch nicht gerechtfertigt gewesen. Der Verklagte reichte so 270 gefälschten Rechnungen mit einem Wert von 3,7 Millionen Euro bei den Finanzämtern ein. Insgesamt ist dem Fiskus ein Schaden von über vier Millionen Euro entstanden, da der Händler bei regulären Erklärungen rund 350.000 Euro zu entrichten gehabt hätte, heißt es in dem Bericht weiter.

Im März 2015 flogen die Machenschaften des Autoverkäufers auf – dem Finanzamt Dingolfing fielen Unregelmäßigkeiten bei einer Umsatzsteuervoranmeldung auf. In Zusammenarbeit mit der italienischen Finanzbehörde stellte sich heraus, dass die Lieferungen nie stattgefunden haben. Gewissheit brachte dann die Nachfrage bei den Herstellern, die bestätigten, dass die auf den Rechnungen angegebenen Fahrgestellnummern nie existierten.

Wohin ist das Geld verschwunden?

Trotz des umfassenden Geständnisses des Mannes zum Prozessauftakt konnte das Gericht nicht nachvollziehen, wohin das erschlichene Geld verschwunden ist. Lediglich rund 330.000 Euro konnten beschlagnahmt werden. Nach eigenen Angaben habe der Händler etwa die Hälfte der Steuererstattungen – also 1,8 Millionen Euro – für sich behalten und einen Großteil für die Lebenshaltung, Luxusurlaube und Betriebskosten ausgegeben. Außerdem habe er sich so das Minus ausgeglichen, dass er bei regulären Geschäften gemacht habe, bei denen er Fahrzeuge zu billig verkaufte. Die andere Hälfte floss an bislang unbekannte Hintermänner.

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