Entwurf zur Änderung der StVO ZDK fordert fairen Ausgleich

Von Nick Luhmann 3 min Lesedauer

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Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung sorgt für Kritik – nicht zuletzt vom ZDK. Das Vorhaben, Kommunen mehr Möglichkeiten einzuräumen, den Individualverkehr in Städten einzuschränken, dürfe nicht auf Kosten der Gewerbetreibenden oder Menschen, die aufs Auto angewiesen seien, gehen.

Der ZDK bewertet die Änderungspläne zur Straßenverkehrsordnung kritisch und fordert einen fairen Ausgleich für alle Verkehrsteilnehmer.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Der ZDK bewertet die Änderungspläne zur Straßenverkehrsordnung kritisch und fordert einen fairen Ausgleich für alle Verkehrsteilnehmer.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet den Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), den die Bundesregierung im Juli vorgelegt hat grundsätzlich positiv, sieht aber einige Passagen kritisch. Ziel der Änderungen ist es, gemäß dem Koalitionsvertrag, allen Verkehrsteilnehmern und Klima und Umwelt gerecht zu werden.

Konkret sollen örtliche Behörden unter anderem die Möglichkeit bekommen, Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen probeweise anzuordnen, z. B für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Diese Stärkung der Kommunen findet der Verband grundsätzlich richtig. Die Kommunen könnten künftig die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer ausgewogen berücksichtigen. „Wir unterstützen, dass Klima- und Umweltschutzaspekte dabei eine stärkere Rolle spielen sollen, um die Lebensqualität in den Städten weiter verbessern zu können.“

Allerdings darf das nicht zu einer einseitigen Politik der Verdrängung des Autos führen, insbesondere wenn Alternativen fehlen. Deswegen bleibe es richtig, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen, um Staus und Ausweichverkehre zu minimieren und die Verbindung von städtischen und ländlichen Räumen zu gewährleisten“, erklärt der ZDK.

ZDK: Verkehrssituation für Gewerbetreibende verbessern

Wichtiger Aspekt sei deshalb die Möglichkeit, mit einer einheitlichen Ladezonenkennzeichnung und einer Öffnung von Anwohnerparkgebieten für Gewerbetreibende die Verkehrssituation vor Ort zu verbessern und die Verdrängung des Handwerks aus den Innenstädten zu bremsen.

„Die Betriebe des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes warten und reparieren Fahrzeuge aller Antriebsarten und stehen so für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr. Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur ist nicht nur die Voraussetzung für stabile Liefer- und Versorgungsketten, sondern gleichzeitig auch das Rückgrat für individuelle Mobilität, nicht nur für Autos“, so ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.

Für den Großteil der Bevölkerung sei das Automobil in vielen Situationen und an vielen Orten nach wie vor ein nicht ersetzbares Verkehrsmittel, wie viele Umfragen zeigten. Der ZDK fordere deshalb einen fairen Ausgleich der Belange der verschiedenen Verkehrsteilnehmer.

Dazu komme es aber immer auf die jeweilige Situation vor Ort an. Die Mobilitätsbedürfnisse, insbesondere von Pendlerinnen und Pendlern, die keinen ausreichenden Zugang zum ÖPNV, Sharing- oder Demandsystemen haben, dürften nicht durch Fahreinschränkungen oder einseitige Verteuerung des motorisierten Individualverkehrs beeinträchtigt werden.

„Individuelle Mobilität mit dem Automobil muss auch weiterhin gewährleistet und bezahlbar bleiben. Alternative Angebote müssen geschaffen, gut geplant und für die Nutzer attraktiv sein“, so der ZDK.

Die Umsetzung von Tempo-30-Zonen zum Schutz von vulnerablen Gruppen, wie Kindern und Senioren, wie im Referentenentwurf vorgesehen, sollte – so der Verband – in der Praxis nicht für eine pauschale flächendeckende Verdrängung von Autos in den Kommunen missbraucht werden. Andernfalls befürchtet der Verband Staus und Ausweichverkehre, die nicht im Sinne einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verkehrsgestaltung sein könnten.

Weiterhin vertritt der Verband die Ansicht, dass durch eine intelligente Vergabe und Steuerung der Anwohnerparkplätze auch für die Beschäftigten von kleineren und mittleren Betrieben ohne eigene Parkplätze der vorhandene Parkraum effizienter genutzt werden könnte. „Das stärkt den Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und vermeidet unnötigen Parksuchverkehr“, schreibt der ZDK.

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