Der ZDK begrüße es zwar grundsätzlich, dass sich die Kommission entschlossen habe, eine neue GVO für den Bereich Service aufzulegen. Gleichzeitig bedaure der Verband aber, dass die Vertriebs-GVO lediglich für drei Jahre verlängert worden sei und im Jahr 2013 auslaufe. „Dann gibt es für die Hersteller die Möglichkeit, den Mehrmarkenvertrieb zu unterbinden. Das ist eine Katastrophe für viele Betriebe im ländlichen Bereich“, sagte der Bundesinnungsmeister.
Die Kommission habe sich entschlossen, den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe weiter zu verschärfen. „Ich glaube nicht, dass man den Wettbewerb durch rechtliche Eingriffe noch weiter verschärfen kann“, sagt Hülsdonk. Allerdings ginge es der Kommission auch darum, den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe zu erhalten. Denn die Hersteller neigten dazu, diesen durch zentrale Eingriffe zu unterbinden. „Wenn ein Hersteller den Markt mithilfe eines Netzes bearbeitet, muss er auch allen anderen Marktteilnehmern die Möglichkeit dazu geben – auch außerhalb des Netzes – diesen Markt zu bearbeiten“, erklärte Hülsdonk die GVO-Gesetzgebung.
Beruhigend wirkte Hülsdonk in puncto Garantie auf die Teilnehmer ein. Diese bleibe erhalten, wenn ein Fahrzeug nicht im herstellereigenen Netz gewartet wird. Ein Punkt, der im Plenum zu reger Diskussion führte, da nahezu jede Werkstatt je nach Hersteller ganz eigene Erfahrungen im Umgang mit der Garantie gesammelt hat.
Der Wert von Social Media
Weniger ausgeprägt sind dagegen die Kenntnisse im Umgang mit Social Media. Die wenigsten Teilnehmer der Fachtagung waren bereits auf einer Internetseite wie Facebook oder Twitter unterwegs, ergab eine entsprechende Frage des Referenten Prof. Dr. Klemens Skibicki vom deutschen Institut für Kommunikation und Recht. „Für Facebook und Co. sollte sich jeder interessieren“, appellierte er an die Branche.
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