Wenn Arbeitnehmer krank sind, können sie sich auch über den 31. März hinaus telefonisch krankschreiben lassen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss.
Wer Erkältungssymptome wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen hat, muss nicht in die Arztpraxis gehen, sondern kann sich nach einem Telefonat mit dem Arzt krankschreiben lassen. Diese Sonderregelung wurde bis Ende Mai 2022 verlängert.
Eigentlich sollte die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztbesuch zu erhalten, zum 31. März auslaufen. Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss, dem unter anderem Vertreter der Krankenversicherer angehören, vereinbart, die bundesweite Sonderregelung „Krankschreibung nach telefonischer Anamnese“ nochmals zu verlängern.
Das heißt, bis zum 31. Mai 2022 können Mitarbeiter sich nach rein telefonischer Anamnese von ihrem Arzt auch weiterhin bis zu sieben Tage krankschreiben lassen, wenn sie an leichten Atemwegserkrankungen leiden, und auch für weitere sieben Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Darauf weist die Rechtsabteilung des ZDK hin.
Ziel der seit Oktober 2020 geltenden Sonderregelung, die seitdem mehrmals angepasst und verlängert wurde, ist, Arztpraxen zu entlasten und die Kontakte zu Patienten, die möglicherweise an einer Corona-Infektion leiden, so gering wie möglich zu halten.
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Stand vom 15.04.2021
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